Am 6. März 2025 wurde bekannt, dass ein Kommissaranwärter aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf entlassen wurde. Die Entscheidung des Polizeipräsidiums Aachen stützt sich auf erhebliche Zweifel an der charakterlichen Eignung des Bewerbers für den Polizeidienst. Dies wurde durch sein diskriminierendes und herabwürdigendes Verhalten gegenüber Frauen und Minderheiten untermauert, was in der heutigen Gesellschaft und besonders im Polizeidienst absolut inadäquat ist.
Der betreffende Kläger fiel durch inakzeptable Äußerungen auf, die sowohl frauenfeindlich als auch rassistisch sind. Es wird berichtet, dass der Anwärter unter anderem Kolleginnen mit abfälligen Begriffen wie „feministische Fotzen“ bezeichnete. Zudem verwendete er im Unterricht diskriminierende Begriffe, einschließlich wie „Scheiß-Ausländer“ und „Kanake“. Solche Äußerungen wurden vom Verwaltungsgericht als schwerwiegende charakterliche Mängel gewertet.
Gerichtliche Bestätigung der Entlassung
Die Entscheidung des Polizeipräsidiums wurde am 26. Februar 2025 durch das Verwaltungsgericht bestätigt. Das Gericht stellte klar, dass dem Kläger die erforderliche charakterliche Eignung für die Ausübung des Polizeidienstes fehlt. Ein korrektes und respektvolles Verhalten gegenüber der Rechtsordnung sowie im Umgang miteinander ist für Polizeibeamte von größter Bedeutung. Die Erwartungen an Polizeibeamte schließen ein, deeskalierend und besonnen zu handeln.
Im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens bot der Kläger Zeugen an, die seine Eignung belegen sollten. Diese Maßnahmen erwiesen sich jedoch als ineffektiv, und die Richter blieben bei ihrer Einschätzung der charakterlichen Mängel. Der Kläger hat nun die Möglichkeit, die Zulassung einer Berufung gegen das Urteil zu beantragen, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden wird.
Kontext der Entscheidung
Die Entlassung von Polizeibewerbern aufgrund von charakterlicher Ungeeignetheit ist ein wichtiger Schritt, um ein diskriminierungsfreies Umfeld innerhalb der Polizei zu fördern. In den letzten Jahren hat sich die Diskussion um Diskriminierungsrisiken in Polizeikräften intensiviert. Laut einer Analyse der Bundesvereinigung der Diensthundführer (BDK) sind solche Vorgänge entscheidend, um Vertrauen in die Polizei und deren Integrität zu sichern.
Das aktuelle Verfahren unterstreicht die Notwendigkeit für die Polizei, sich von diskriminierenden Haltungen zu distanzieren und auf die Wichtigkeit von Respekt und Toleranz innerhalb der Reihen einzugehen. Die Entlassung des Kommissaranwärters ist ein Zeichen dafür, dass auch in der Ausbildung der Polizei hohe Maßstäbe an die charakterliche Eignung angelegt werden.