Am 28. Januar 2025 ruft das städtische Wahlamt Aachen alle wahlberechtigten Bürger*innen dazu auf, ihre Briefwahlunterlagen frühzeitig zu beantragen. Diese Vorgehensweise soll sicherstellen, dass alle interessierten Wähler*innen unkompliziert an der Bundestagswahl teilnehmen können. Der Antrag auf Briefwahl kann bis zum 19. Februar um 23:59 Uhr gestellt werden, um eine reibungslose Durchführung zu gewährleisten. Aachen.de berichtet, dass ein Online-Briefwahlportal unter aachen.de/bundestagswahl2025 zur Verfügung steht.
Die Beantragung kann nicht nur online, sondern auch formlos per E-Mail an wahlen@mail.aachen.de oder postalisch an das Wahlamt am Blücherplatz erfolgen. Notwendig sind Angaben wie Vor- und Nachname, Adresse und Geburtsdatum, sowie eine eventuell abweichende Versandadresse. Der Versand der beantragten Briefwahlunterlagen startet voraussichtlich am 10. Februar, und ab diesem Datum können Bürger*innen auch direkt im Wahlamt oder in den Bezirksämtern wählen.
Details zur Briefwahl
Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, müssen keinen besonderen Grund für die Beantragung der Briefwahl angeben. Dies gilt auch für diejenigen, die vorübergehend im Ausland leben. Laut Serviceportal Aachen kann der Antrag auf Wahlschein direkt bei der Gemeinde des Hauptwohnsitzes gestellt werden, ohne dass eine Begründung erforderlich ist. Dem Wahlschein werden automatisch die Briefwahlunterlagen beigefügt.
Ein Wahlschein ermöglicht es Wähler*innen, auch in einem anderen Wahlbezirk des Wahlkreises ihre Stimme abzugeben. Anträge können persönlich oder schriftlich beim Wahlamt Aachen-Mitte oder im Bezirksamt gestellt werden. Schriftliche Anträge sind zudem per Fax oder E-Mail möglich. Für eine Antragstellung durch eine andere Person ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Wahlberechtigte mit Behinderungen haben die Möglichkeit, Unterstützung bei der Antragstellung zu erhalten.
Fristen und Regelungen
Die Anträge auf den Wahlschein müssen frühzeitig gestellt werden, da es nicht notwendig ist, auf die Wahlbenachrichtigung zu warten. Ein Wahlschein kann bis zum Freitag vor dem Wahltag um 15:00 Uhr beantragt werden, in Ausnahmefällen sogar am Wahltag bis zu dieser Uhrzeit. Die Teilnahme an der Wahl per Briefwahl ist auch aus dem Ausland möglich. In diesem Fall muss der Wahlbrief ausreichend frankiert sein und rechtzeitig versendet werden, sodass er bis zum Wahltag um 18:00 Uhr ankommt. Innerhalb Deutschlands muss das Porto für den Wahlbrief nicht bezahlt werden; im Ausland sind die Wähler*innen dafür verantwortlich.
Die Erstellung des Wählerverzeichnisses erfolgt durch die Gemeindebehörden vor jeder Bundestagswahl. Dieses Verzeichnis enthält alle wahlberechtigten Personen der Gemeinde am Wahltag und wird aus den Melderegistern generiert. Wie die Bundeswahlleiterin informiert, müssen die Behörden sicherstellen, dass die Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllt sind, und der Stichtag für die Eintragung von Amts wegen liegt 42 Tage vor der Wahl, am 12. Januar 2025.