Am 25. Januar 2025 fand im „Dr.-Franz-Möller-Saal“ des Siegburger Kreishauses eine feierliche Einbürgerungszeremonie statt, die von Dr. Michael Rudersdorf und Ludwig Neuber geleitet wurde. An diesem besonderen Tag erhielten 128 Neubürger ihre Einbürgerungsurkunden. Dr. Rudersdorf unterstrich die Bedeutung des Grundgesetzes sowie der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten der neuen Staatsbürger.
Die anwesenden Neubürger setzten sich aus verschiedenen Nationalitäten zusammen. Der Großteil der Einbürgerungsbewerber stammte aus der Türkei mit 27 Personen und Syrien mit 25 Personen. Unter den Neuankömmlingen befand sich auch Siba Mohsen, die vor zehn Jahren aus dem Libanon nach Deutschland kam, um zu studieren. Mohsen hat in den letzten Jahren bemerkenswerte Fortschritte gemacht: Sie erlernte die deutsche Sprache in Frankfurt, studierte Informatik in Marburg und Bonn und promovierte an der TU Dortmund. Derzeit arbeitet sie an einem wissenschaftlichen Projekt im Bereich Künstliche Intelligenz und betreut Studierende.
Vielfältige Herkunft der Einbürgerungsbewerber
Die Vielfalt der Herkunftsländer unterstreicht den internationalen Charakter des Rhein-Sieg-Kreises. Hier ist eine Übersicht der Staatsangehörigkeiten unter den Eingebürgerten:
Land | Anzahl |
---|---|
Türkei | 27 |
Syrien | 25 |
Russland | 12 |
Polen | 6 |
Marokko | 5 |
Lebanon | 4 |
Ergebnisse aus weiteren Länder | Restlicher Anteil |
Darüber hinaus zeigen die Wohnorte der neuen Staatsbürger eine große Verteilung im Rhein-Sieg-Kreis. Besonders viele Neubürger leben in Siegburg (25) und Sankt Augustin (15).
Voraussetzungen und Verfahren zur Einbürgerung
Für die Einbürgerung in Deutschland gibt es klare Anforderungen, die die Bewerber erfüllen müssen. Dazu zählen ein rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Deutschland von mindestens fünf Jahren oder drei Jahre bei besonderen Integrationsleistungen. Weiterhin sind ausreichende Deutschkenntnisse (mindestens B1-Niveau) und der Nachweis über Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung notwendig. Diese Kenntnisse können durch den Einbürgerungstest nachgewiesen werden, der 33 Fragen umfasst, wobei mindestens 17 korrekt beantwortet werden müssen.
Das Antragsverfahren erfordert eine persönliche Antragstellung beim Bürgerservice oder Standesamt, gefolgt von einer umfassenden Prüfung durch die zuständige Einbürgerungsbehörde. Die Kosten für die Einbürgerung betragen 255 Euro pro Person; für minderjährige Kinder ist eine ermäßigte Gebühr vorgesehen. Ludwig Neuber, als persönlicher Ansprechpartner für Zugewanderte, bietet Unterstützung an und ist unter den Telefonnummern 02295 902318 und 0160 8230810 sowie per E-Mail unter ludwig@neuber.de erreichbar.
Zusätzliche Informationen und Unterstützung erhalten Interessierte auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, das unter der Telefonnummer 02241 13-3066 sowie via E-Mail unter integration@rhein-sieg-kreis.de kontaktiert werden kann. Der Prozess der Einbürgerung schließt mit dem feierlichen Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung ab, das durch das Singen der deutschen Nationalhymne bekräftigt wird.
Die Einbürgerung ist nicht nur ein rechtlicher Akt, sondern auch ein wichtiger Schritt zur Integration für die Neubürger, die damit umfassende Rechte und Pflichten in der deutschen Gesellschaft übernehmen. Für viele bedeutet dies auch den Beginn eines neuen Kapitels in ihrem Leben.