Am 7. Januar 2025 haben der Bund, die Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie die Region Bundesstadt Bonn einen wichtigen Schritt zur Festschreibung des Verhandlungsstands zur Zusatzvereinbarung zum Berlin/Bonn-Gesetz getätigt. Dies wurde in einer gemeinsamen Erklärung bekanntgegeben, die zudem die geplante Unterzeichnung der Absichtserklärung noch für Januar 2025 ankündigt.
Klara Geywitz, die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, unterstrich die Weiterentwicklung von Bonn als bedeutenden Standort für Bundesbeschäftigte, UN und internationale Organisationen. In der Erklärung wurde ebenfalls festgehalten, dass die Eckpunkte aus April 2024 inhaltlich untermauert wurden, wobei die Oberbürgermeisterin von Bonn, Katja Dörner, ihr Bedauern über den nicht möglichen Abschluss der Zusatzvereinbarung in dieser Legislaturperiode äußerte.
Eckpunkte der Verhandlungen
Minister Nathanael Liminski aus Nordrhein-Westfalen betonte die Zielsetzung, eine neue Bundesregierung zur Wiederaufnahme der Verhandlungen zu bewegen. Dr. Fedor Ruhose, Vertreter aus Rheinland-Pfalz, hob die Bedeutung der regionalen Zusammenarbeit und Demokratievermittlung hervor. Dies wurde von den Landräten der Region begrüßt, die die Entscheidung, Verhandlungsergebnisse in einem Letter of Intent festzuhalten, positiv bewerteten.
Die Zusatzvereinbarung soll an das Berlin/Bonn-Gesetz anknüpfen und resultiert aus einem politischen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag. Die Neuwahl des Bundestages am 23. Februar 2025 wird den ursprünglich geplanten Abschluss im März 2025 verhindern. Insgesamt wurden sechs Eckpunkte aus April 2024 definiert, die die zukünftige Ausrichtung von Bonn betreffen:
- Bonn als Sitz der Vereinten Nationen und internationaler Organisationen
- Bonn als Nachhaltigkeitsstandort
- Bonn als nationaler und internationaler Cybersicherheitsstandort
- Bonn als kulturelles Zentrum
- Bonn als Ort der Demokratievermittlung
- Bonn als Behördenstandort des Bundes und Wohnort für Bundesbeschäftigte
Darüber hinaus wurden vier Studien beauftragt, um das Bundesinteresse an den Projekten eingehend zu prüfen. Die Ergebnisse sollen ebenfalls noch im Januar in einem „Letter of Intent“ festgehalten werden, wie bmwsb.bund.de berichtete.