Das Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Bonn hat kürzlich den Jahresbericht zur Wohnraumförderung 2024 veröffentlicht. Demnach wurden im vergangenen Jahr Fördermittel für insgesamt 324 Wohneinheiten bereitgestellt, wobei der Großteil dieser Mittel in Mietwohnungen investiert wurde. Bonn hat hierbei alle zur Verfügung stehenden Mittel für Wohnraumförderung vollständig ausgeschöpft. Dies umfasst nicht nur die Modernisierung bestehender Gebäude, sondern auch Eigentums- und Mietwohnungsbau.
Insgesamt beläuft sich das Volumen der erteilten Förderzusagen auf mehr als 32,9 Millionen Euro. Ergänzend stellte das Land Nordrhein-Westfalen 43,3 Millionen Euro für die genehmigten Anträge zur Verfügung. Die Gesamtbewilligungen der Stadt Bonn für 2024 ergeben somit einen Betrag von 76,2 Millionen Euro.
Förderbereiche im Detail
Die Fördermittel wurden auf verschiedene Bereiche aufgeteilt: 60,1 Millionen Euro flossen in die Schaffung von 207 neuen Mietwohnungen, während 5,8 Millionen Euro für 26 Eigentumsmaßnahmen bereitgestellt wurden. Darüber hinaus wurden 10,3 Millionen Euro für die Modernisierung von 91 Wohneinheiten genehmigt. Trotz dieser positiven Entwicklungen lagen weitere Anträge für 60 Wohneinheiten im Volumen von rund 15 Millionen Euro vor, die aufgrund einer verspäteten Prüfungsphase jedoch auf das Jahr 2025 verschoben werden mussten.
Für 2025 prognostiziert Bonn eine hohe Nachfrage nach Wohnraumförderung, da bereits Anträge zur Neuschaffung von 200 Mietwohnungen mit einem Gesamtvolumen von 75,5 Millionen Euro eingegangen sind. Zudem wird ein steigender Beratungsbedarf in den Bereichen Modernisierung und Eigentumsförderung festgestellt. Diese positiven Zahlen reichen jedoch voraussichtlich nicht aus, um den zu erwartenden Verlust an geförderten Wohnungen in den kommenden Jahren zu kompensieren.
Voraussetzungen für die Förderung
Um in Nordrhein-Westfalen Wohnraumförderung zu erhalten, müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden. So muss der Investitionsort in NRW liegen, und die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sowie wirtschaftlich tragbar sein. Es kommt hinzu, dass geförderte Wohnungen an Mietpreis- und Belegungsbindungen geknüpft sind. Bei Neubauten durch Nutzungsänderungen oder Erweiterungen müssen die Bau- und Baunebenkosten mindestens 750 Euro pro Quadratmeter betragen. Ein vorzeitiger Beginn der Bauarbeiten schließt in der Regel eine spätere Förderung aus, es sei denn, die Bewilligungsbehörde stimmt dem zu.
Diese umfassenden Regelungen und die strengen Abnahmeverfahren zielen darauf ab, einen nachhaltigen und sozial verantwortlichen Wohnungsbau in der Region sicherzustellen. Weitere Details zu den spezifischen Fördervoraussetzungen sind in den Förderrichtlinien veröffentlicht, die für Interessierte zugänglich sind.
In einer Erhebung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2022 wurde zudem der Einsatz und die Ausgestaltung von kommunalen Quoten für den öffentlich geförderten Wohnungsbau näher untersucht. Ziel dieser Erhebung war es, Daten darüber zu sammeln, wie viele Kommunen dieses Instrument zur Schaffung von gefördertem Wohnraum verwenden.