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Samstag, 8. März 2025

Wandel der Gastronomie in Hessen: Preise steigen, Zukunft ungewiss!

Der Artikel beleuchtet die drastischen Veränderungen im Handel und der Gastronomie im Kreis Darmstadt-Dieburg seit der Pandemie und dem Ukraine-Krieg.

Weststrecke Trier wieder belebt: Neue Züge für Pendler und Schüler!

Reaktivierung der Weststrecke Trier: Neue Bahnverbindungen nach Luxemburg ab März 2025, Ausbau und Haltestellen im Fokus.

Bernhard Brink begeistert am 29. März in Beverungen mit neuem Album!

Konzert von Bernhard Brink am 29.03.2025 in Beverungen. Präsentation seines neuen Albums „Stärker als die Ewigkeit“. Tickets erhältlich.

Bonn sagt Nein zur Bezahlkarte: Gründe für die Ablehnung und Folgen!

Am 26. Februar 2025 hat die Stadtverwaltung Bonn die Entscheidung getroffen, die Einführung einer Bezahlkarte für geflüchtete Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen, abzulehnen. Diese Entscheidung steht in einem Kontext, der von einer neuen Verordnung zur Bezahlkarteneinführung im Land Nordrhein-Westfalen geprägt ist. Daher gestaltet sich die Situation für geflüchtete Menschen in Bonn differenziert und bedeutsam.

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Die zentrale Ablehnung seitens der Bonner Stadtverwaltung basiert auf mehreren, gewichtigen Argumenten. Zum einen wird ein erheblicher Personalaufwand befürchtet, dessen Kosten nicht vom Land übernommen werden. Darüber hinaus würden die Nutzungsmöglichkeiten für die Betroffenen durch die Bezahlkarte erheblich eingeschränkt, da diese nur einen begrenzten Bargeldanteil zulässt und Online-Käufe sowie Käufe per Überweisung oder Rechnung ausschließt. Es herrscht zudem Ungewissheit über die Kosten, die der Stadt Bonn durch die Einführung der Bezahlkarte entstehen könnten. Die Hoffnung auf mögliche Kosteneinsparungen durch den Wegfall von Bargeldauszahlungen wird als unrealistisch eingeschätzt. Die Stadt Bonn berichtet, dass …

Gesetzliche Hintergründe

Die Mitteilung über die Ablehnung tritt in einen Gesamtzusammenhang, der durch den Beschluss des Bundestages am 12. April 2024 bezüglich der gesetzlichen Voraussetzungen für die Bezahlkarte geprägt ist. Hierbei sind die Leistungsbehörden dazu berechtigt, zu entscheiden, ob sie ihre Leistungen in Geld, Sachleistungen, Wertgutscheinen oder Bezahlkarten erbringen wollen. Der neu gefasste rechtliche Rahmen bezieht sich auf die Bezahlkartenverordnung, die am 2. Januar 2025 in Kraft trat und die landeseinheitliche Form der Leistungserbringung regelt. Diese Verordnung sieht vor, dass volljährige Leistungsbezieher eine eigene Bezahlkarte erhalten, während minderjährige Bezieher Leistungen auf die Karte eines Erziehungsberechtigten erhalten, wenn sie mit diesem zusammenleben. NRW berichtet zusätzlich, dass …

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Die Einführung der Bezahlkarte erfolgt jedoch nicht automatisch. Die jeweiligen Gemeinden haben die Möglichkeit, anstelle der Bezahlkarte eine alternative Form der Leistungserbringung zu wählen. Dies geschieht im Rahmen einer Opt-Out-Regelung, die es den Kommunen ermöglicht, von der Nutzung der Bezahlkarte abzuweichen. Mit dieser Flexibilität soll den verschiedenen Bedürfnissen der Flüchtlingshilfen Rechnung getragen werden. Beispielsweise dürfen in bestimmten Härtefällen abweichende Leistungen gewährt werden. Zudem erläutert MKJFGFI, dass …

Praktische Auswirkungen für Geflüchtete

Trotz der gesetzlichen Grundlage und der Möglichkeit zur flächendeckenden Anwendung bleibt für alle neu ankommenden Geflüchteten in Bonn die aktuelle Praxis bestehen: Akute Bedürfnisse werden durch Schecks oder Gutscheine abgedeckt, und weitere Ansprüche fließen monatlich auf die Basiskonten der Geflüchteten. Hier zeigt sich, dass die Stadtverwaltung die Situation individuell bewerten muss und in jedem Fall entscheiden kann, ob die Bezahlkarte sinnvoll und angemessen ist. Die Entscheidung wird zudem durch Sozialgerichtsentscheidungen beeinflusst. Eine pauschale Begrenzung von Bargeld könnte darüber hinaus unzulässig sein, was die gesamte Einführung zusätzlich komplex gestaltet.

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In diesem Rahmen bleibt abzuwarten, welche weiteren Schritte die Stadt Bonn in Bezug auf die Bezahlkarte unternehmen wird und wie sich die rechtlichen Vorgaben in der Praxis auswirken. Die Herausforderungen sind durch den notwendigen Balanceakt zwischen gesetzlichen Anforderungen und praktischen Umsetzungen geprägt, der die Lebensqualität vieler geflüchteter Menschen beeinträchtigen könnte.

Weitere Informationen, Referenzen & Quellen:

https://www.kabinett-online.de/bonn/die-stadt-bonn-entschliesst-sich-gegen-die-bezahlkarte-fuer-gefluechtete/
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=22042&sg=0

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