Am 26. Januar 2025 sorgt ein Personalengpass am Flughafen Köln/Bonn für erhebliche Probleme im Flugverkehr. Die aktuelle Situation führt zu zahlreichen Flugstreichungen, regelmäßigen Verzögerungen an den Check-in- und Sicherheitskontrollen sowie vereinzelt zu komplett ausgefallenen Flügen. Reisende sind gut beraten, sich vor Anreise über den Status ihrer Flüge zu informieren, wie tonight.de berichtet.
Ein Blick auf die jüngeren Ereignisse zeigt, dass dieser Engpass nicht isoliert ist. Bereits am 14. März 2024 rief die Gewerkschaft Verdi zu einem Warnstreik auf, der alle geplanten Flüge betraf und zahlreiche Annullierungen sowie Umleitungen verursachte. Nur einige Flüge konnten unter schwierigen Umständen normal starten. Die Situation normalisierte sich erst am 15. März 2024, nachdem ein anhaltender Warnstreik bei Lufthansa vom 7. bis 9. März 2024 auch die Flughäfen in Nordrhein-Westfalen beeinträchtigt hatte.
Herausforderungen am Sicherheitscheck
In der aktuellen Lage sind die Warteschlangen an den Sicherheitskontrollen besonders lang. Passagiere haben jedoch die Möglichkeit, ihr persönliches Zeitfenster für die Sicherheitskontrolle über das System CGNGateWay zu buchen. Dies ist bis zu 100 Tage im Voraus möglich und soll dazu dienen, die Passagierströme besser zu steuern und Wartezeiten zu minimieren, wie koeln-bonn-airport.de erläutert.
Der Buchungsprozess erfolgt online und ermöglicht die Auswahl eines Zeitfensters im Viertelstundentakt, wobei die Buchung bis maximal 1 Stunde vor Abflug möglich ist. An der zentralen Sicherheitskontrolle im Terminal 1 gibt es eine spezielle Spur für die Nutzer des CGNGateWay-Services, die zudem mit einem Zeitbuffer von +/- 10 Minuten versehen ist.
Fluggastrechte bei Annullierungen
In Anbetracht der aktuellen Flugsituation ist es für Reisende wichtig, ihre Rechte zu kennen. Bei Annullierungen sollten Fluggäste sich umgehend an ihre Fluggesellschaft wenden. Diese ist verpflichtet, einen Ersatzflug anzubieten. Wird der Ersatzflug erst am Folgetag möglich, müssen die Airlines auch für Hotelunterkünfte und Verpflegung sorgen. Fluggäste können den Beförderungsvertrag kündigen und eine Rückerstattung beantragen, wenn die Reise am nächsten Tag nicht mehr sinnvoll ist, wie anwalt.de erklärt.
Bei einer gravierenden Umgehung der Ersatzbeförderung kann eine Ausgleichszahlung von 250 bis 600 Euro pro Person fällig werden. Ähnliches gilt für Pauschalreisende, die ebenfalls direkt ihren Reiseveranstalter informieren sollten, wenn die Beförderung nicht wie geplant erfolgt.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation am Flughafen Köln/Bonn in den kommenden Tagen entwickeln wird. Es ist jedoch klar, dass die Herausforderungen im Flugverkehr durch Personalmangel und Streiks verstärkt werden, was die Planbarkeit für Reisende erheblich einschränkt.