Das Bistum Münster hat eine erhebliche Datenschutzverletzung im Zusammenhang mit einer Missbrauchsstudie eingeräumt. Dabei wurden persönliche Daten einer betroffenen Person ohne Rechtsgrundlage an die Universität Münster übermittelt. Dies gab die Diözese am 1. April 2025 bekannt. Im Rahmen einer unabhängigen Untersuchung, die von 2019 bis 2022 über sexualisierte Gewalt innerhalb der Diözese durchgeführt wurde, kam es zu einer unzureichenden Anonymisierung der Daten, was zu einem formalen Beschwerdeverfahren führte.
Nach Angaben von DOMRADIO hat das Bistum die Entscheidungen des kirchlichen Datenschutzgerichts in Bonn sowie des katholischen Datenschutzzentrums in Dortmund akzeptiert. Eine betroffene Person hatte sich über die mangelhafte Anonymisierung der Daten beschwert. Schließlich stellte das Datenschutzgericht fest, dass nicht nur Basisdaten wie Name und Adresse, sondern auch persönliche Schilderungen unkenntlich gemacht werden mussten.
Reaktionen und Entschuldigungen
Das Bistum Münster hat sich bei der betroffenen Person entschuldigt und eine Entschädigungszahlung angeboten. Diese Geste kommt nach der Veröffentlichung der Studie im Juni 2022, infolgedessen die betroffene Person ihre Beschwerde bei der katholischen Datenschutzaufsicht einreichte. Diese kam im Juni 2023 zu dem Schluss, dass die Übermittlung von teilweise anonymisierten Akten die Rechte der betroffenen Person erheblich verletzt hat, so berichtet katholisch.de.
Das Bistum Münster hat daraufhin Rechtsmittel gegen den Bescheid der Datenschutzaufsicht beim Interdiözesanen Datenschutzgericht (IDSG) eingelegt. Der damalige Interventionsbeauftragte der Diözese, Peter Frings, erklärte, das Ziel sei es, Fehler zu identifizieren und zukünftige Maßnahmen zu verbessern. Die Entscheidung des IDSG ist mittlerweile rechtskräftig, jedoch noch nicht veröffentlicht.
Zukunftsperspektiven
Die Diözese sieht in dieser Entscheidung einen deutlichen Hinweis, dass die Perspektive der Betroffenen zukünftig stärker berücksichtigt werden muss. In der Diskussion um die Nutzung von kirchlichen Daten für Aufarbeitungsprojekte wird ebenfalls eine strengere Berücksichtigung der Betroffenen gefordert. Während die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) eine Musterordnung erlassen hat, die die Verwendung von Daten ohne Einwilligung der Betroffenen ermöglicht, hat das Bistum Münster diese Regelung nicht in Kraft gesetzt. Dies hat bereits zu kritischen Stimmen von diözesanen Betroffenenbeiräten geführt, die Änderungen anmahnen.
Die Diözese Münster, mit etwa 1,63 Millionen Katholiken die größte in Deutschland, erstreckt sich über ein Gebiet von 15.000 Quadratkilometern und gliedert sich in fünf Regionen, wobei vier davon in Nordrhein-Westfalen liegen und eine in Niedersachsen.
Um Transparenz zu gewährleisten, hatten Wissenschaftler und das Bistum sich entschieden, die Daten weiterzugeben, was sich jetzt als Datenschutzverletzung herausgestellt hat. Alternativen wie Anschreiben an alle Betroffenen zur Einwilligung wurden abgelehnt, um eine Retraumatisierung zu vermeiden. Der Beirat des Forschungsprojekts, in dem auch mehrere Betroffene vertreten sind, hatte das Vorgehen zuvor beraten.