Am 2. März 2025 hat der Flughafen Köln/Bonn mit erheblichen Herausforderungen zu kämpfen. Wegen eines Personalmangels, der sich in den letzten Wochen angespielt hat, kommt es zu zahlreichen Flugstreichungen und Verzögerungen. So berichtete tonight.de, dass einige Flüge an diesem Sonntag komplett ausfallen und regelmäßige Verzögerungen sowohl beim Check-in als auch bei den Sicherheitskontrollen zu beobachten sind.
Besondere Aufmerksamkeit erhält die Situation durch einen Rückblick auf einen ähnlichen Vorfall im Jahr 2024. Im März 2024 rief die Gewerkschaft Verdi zu einem Warnstreik auf, der alle geplanten Flüge am Flughafen Köln/Bonn betraf. Während dieses Streiks am 14. März wurden viele Flüge annulliert oder umgeleitet, und nur wenige konnten planmäßig abheben. Die Lage stabilisierte sich erst am 15. März 2024. Ein weiterer Warnstreik, der vom 7. bis 9. März stattfand, beeinträchtigte ebenfalls den Flughafenbetrieb, wobei der Passagierverkehr im Gegensatz zum Frachtverkehr weniger betroffen war.
Neue Sicherheitskontrollen am Flughafen
Um den Reiseablauf für Passagiere zu verbessern, hat der Flughafen Köln/Bonn einen neuen Service namens „CGNGateWay“ eingeführt. Reisende können ab sofort ab 72 Stunden vor ihrem Abflug ein Zeitfenster für die Sicherheitskontrolle reservieren. Diese Buchung erfolgt online über die Homepage des Flughafens und ist kostenlos. Passagiere gelangen über einen separaten Zugang zum Sicherheitsbereich, sofern sie sich an ihre gebuchte Zeit halten, die um +/- 10 Minuten variieren kann. Das Ziel dieses Systems ist die Reduzierung von Wartezeiten, indem die Passagierströme besser gesteuert werden. Allerdings zeigt die aktuelle Situation, dass in Zeiten von Personalmangel auch diese Maßnahmen nicht alle Probleme lösen können.
Für zukünftige Reisen wird empfohlen, vor der Anreise den Status des jeweiligen Flugs zu überprüfen. Passagiere sollten ausreichend Zeit für Check-in und Gepäckaufgabe einplanen. Für diejenigen, denen Flugtickets aufgrund von Streichungen nicht mehr gültig sind, gibt es laut verbraucherzentrale.de Prinzipien, die man beachten sollte. Im Falle eines ausgefallenen Fluges haben Passagiere Anspruch auf einen Ersatzflug, der aber zu einem späteren Datum führen kann, sowie auf Betreuungsleistungen wie kostenlose Mahlzeiten und möglicherweise Hotelunterkünfte.
Anzeige von Flugreisen in Krisenzeiten bleibt ein wichtiger Faktor. Fluggäste wird geraten, relevante Dokumente wie Rechnungen aufzubewahren, um Rückerstattungen geltend zu machen und die eigenen Rechte geltend zu machen. Die Fluggastrechteverordnung sieht unter bestimmten Voraussetzungen Ausgleichsleistungen vor.
In Anbetracht der aktuellen Umstände am Flughafen Köln/Bonn bleibt abzuwarten, wie die Lage sich weiter entwickeln wird und welche Maßnahmen ergriffen werden, um erneut auf die Herausforderungen reagieren zu können.