Ab dem 1. Januar 2025 wird das Wohngeld in Deutschland um durchschnittlich 15 Prozent angehoben, um den steigenden Lebenshaltungskosten entgegenzuwirken. Diese Maßnahme betrifft insbesondere alleinerziehende Familien, Rentnerinnen und Rentner sowie Familien mit Kindern, die von den neuen, höheren Einkommensgrenzen profitieren werden. Das Amt für Soziales und Wohnen in Bonn empfiehlt, die eigenen Ansprüche auf Wohngeld zu überprüfen, da nun mehr Haushalte förderberechtigt sind.
Eine automatische Neuberechnung des Wohngeldes für bestehende Bezieher erfolgt zu Beginn des Jahres 2025. Diese Haushalte werden von den zuständigen Behörden einen neuen Wohngeldbescheid erhalten. Die Auszahlung des Wohngeldes wird ebenfalls Anfang Januar 2025 erfolgen.
Erhöhte Einkommensgrenzen und Antragsverfahren
Mit der Anpassung der Einkommensgrenzen wird es möglich, dass mehr Menschen Wohngeld beantragen können. Das Wohngeld ist an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden, die sich je nach Anzahl der Haushaltsmitglieder und der Mietstufe der jeweiligen Stadt oder Gemeinde unterscheiden. Um tatsächlich anspruchsberechtigt zu sein, müssen die Antragsteller im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten ein Minimum an Einkommen nachweisen. Diese Mindestgrenze ergibt sich aus dem Regelsatz, eventuellen Mehrbedarfen und der Warmmiete.
Der Bürgergeld-Regelsatz für Alleinstehende beträgt derzeit 563 Euro monatlich. Um Wohngeld zu beziehen, müssen Antragsteller mindestens 80 Prozent des jeweiligen Mindesteinkommens erreichen. Die Höhe des Wohngeldes berücksichtigt daher die Anzahl der Haushaltsmitglieder und die Mietkosten. Für spezielle Gruppen, wie pflegebedürftige Personen oder Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 100 Prozent, können die Einkommensgrenzen zudem um bis zu 150 Euro erhöhen.
Antragstellung und Beratungsangebote
Die Antragsteller können ihren Antrag online über das „Serviceportal Gemeinsam Online“ stellen, nachdem sie eine Berechnung ihres möglichen Anspruchs über den Wohngeldrechner des Landes durchgeführt haben. Antragsformulare sind sowohl an der Information des Stadthauses als auch in den Bezirksverwaltungsstellen erhältlich. Für telefonische Auskünfte steht das Amt unter der Nummer 0228 – 77 2919 während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung. Aufgrund der erhöhten Antragszahlen ist jedoch mit einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von bis zu sechs Monaten zu rechnen.
Es ist wichtig zu beachten, dass Bezieher von Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe oder BAföG keinen Anspruch auf Wohngeld haben. Umso mehr ist die Kontaktaufnahme zu Sachbearbeitern empfohlen, insbesondere für Personen, die Einkommensgrenzen überschreiten oder deren Leistungen nicht automatisch weiterbewilligt werden.