Die Lebenshaltungskosten für Hundebesitzer in Nordrhein-Westfalen (NRW) steigen, was durch neue Regelungen und Bußgelder unterstrichen wird. Insbesondere in Bottrop wurde eine neue Verordnung zur Hundehaltung verabschiedet, die zahlreiche Vorschriften für Hundehalter enthält. So sind Hunde-Besitzer ab sofort verpflichtet, beim Gassigehen einen unbenutzten Hundekotbeutel mit sich zu führen, wie es in Paragraf 6 „Tiere“ Absatz 5 festgelegt ist. Bei einem Verstoß gegen diese Regel droht ein Verwarngeld von 55 Euro.
Darüber hinaus ist Bottrop nicht die einzige Stadt, die strenge Regelungen für Hundehaltung eingeführt hat. Ordnungsämter in NRW planen verstärkte Kontrollen ab Dezember 2024. In diesem Jahr haben die Behörden jedoch angekündigt, zunächst keine Bußgelder zu erheben, sondern stattdessen Informationsflyer zu verteilen. Ab 2025 müssen Hundehalter dann mit Bußgeldern rechnen, die im schlimmsten Fall bis zu 1.000 Euro betragen können, wenn gravierende Verstöße vorliegen, wie das Verlassen von Hunden im Auto bei Hitze oder das Nichteinhalten der Leinenpflicht.
Bußgelder und Regelungen im Detail
Die verschiedenen Verstöße gegen Hunderechtsvorschriften können in NRW zu unterschiedlichen Bußgeldern führen. So beträgt das Bußgeld für einen Verstoß gegen die Anleinpflicht auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen allgemein 100 Euro. In spezifischen Bereichen, wie z.B. in Fußgängerzonen, können die Strafen zwischen 75 Euro und 150 Euro variieren. Zudem ist das Betreten von Kinderspielplätzen und Friedhöfen, trotz bestehender Verbote, mit Bußgeldern von bis zu 300 Euro belegt, wenn der Hund zudem ohne Leine geführt wird.
Weitere Verstöße, die zu finanziellen Konsequenzen führen können, sind unter anderem die Nichteinhaltung von Halterpflichten, Belästigungen von Passanten oder das Hinterlassen von Hundekot auf öffentlichen Spielplätzen, wobei die Strafen hier ebenfalls zwischen 75 und 150 Euro liegen können. Diese neuen Regelungen und Bußgelder sollen dazu beitragen, die Sicherheit und Sauberkeit im öffentlichen Raum zu erhöhen, wie derwesten.de berichtete. Zukünftige Änderungen in der Handhabung und Kontrollen werden durch die Erfahrungen in den sich entwickelnden Richtlinien der Ordnungsämter unterstützt, wie auch duesseldorf.de festhielt.