Am 17. Januar 2025 beginnt am Essener Landgericht ein neuer Prozess um den tragischen Tod eines zweijährigen Jungen in einer Gelsenkirchener Mini-Kita. Der Prozess wird neu aufgerollt, nachdem die Staatsanwaltschaft und die Eltern des Verstorbenen als Nebenkläger einen neuen Verhandlungstermin gefordert haben. Die Beweisaufnahme wird erneut durchgeführt, und insgesamt drei Prozesstage sind angesetzt. Ein mögliches Urteil könnte Ende Januar 2025 gefällt werden.
Der tragische Vorfall ereignete sich im Sommer 2021, als der Junge während der Mittagsruhe in einem Etagenbett schlafen sollte. Wie WDR berichtet, drückte der unruhige Junge die lose Bodenplatte des darüberliegenden Bettes hoch, wodurch er in eine lebensbedrohliche Situation geriet. Sein Kopf steckte durch die Lücke, und sein Hals wurde schließlich unter der elf Kilo schweren Platte eingeklemmt. Tragischerweise erstickte er aufgrund dieser Umstände.
Erster Prozess und Freisprüche
Im ersten Prozess am Gelsenkirchener Amtsgericht wurden die beiden angeklagten Tagesmütter freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte den Tagesmüttern fahrlässige Tötung vorgeworfen und eine Haftstrafe von zehn Monaten ohne Bewährung gefordert. Doch das Amtsgericht sah den Vorwurf nicht als gegeben an und entschied, dass die Tagesmütter, die selbstständig in einer von der Stadt organisierten Großtagespflege arbeiteten, nicht für den Tod des Jungen verantwortlich waren.
Der Prozess hatte sich über zwei Jahre hingezogen und war von Pannen und Tumulten geprägt. Im Frühjahr 2023 musste eine Verhandlung aufgrund einer Gerichts-Panne abgebrochen werden. Im Oktober 2023 wurde der Prozess erneut gestartet, endete aber wieder mit einem Freispruch der Tagesmütter. Nach dem Freispruch gab es Tumulte im Gerichtssaal, und die Eltern des Jungen wurden vom Sicherheitsdienst begleitet.
Berufungsverfahren und rechtliche Herausforderungen
Nach dem Freispruch im Oktober 2023 wurde im April 2024 ein Berufungsverfahren eröffnet, das jedoch ergebnislos abgebrochen wurde. Die Richterin hatte den Eltern geraten, ihre Berufung zurückzuziehen, doch diese lehnten dies ab und forderten die erneute Aufklärung der Umstände, die zu dem Tod ihres Kindes führten. Durch die wiederholte Forderung nach einem Prozess ist die Thematik der Kindeswohlgefährdung erneut in den Fokus gerückt.
Der Fall stellt nicht nur eine juristische Herausforderung dar, sondern wirft auch Fragen hinsichtlich der Kinderrechte in der frühkindlichen Bildung auf. Nach der UN-Kinderrechtskonvention, die bereits 1989 verabschiedet wurde, haben Kinder das Recht auf Schutz, Bildung sowie Teilhabe. Diese Aspekte sind besonders in Kitas von Bedeutung, da sie einen geschützten Raum für die Entwicklung der Kinder bieten sollen. Die Verantwortung der Erzieher, die Kinderrechte zu achten und zu fördern, steht hier im Mittelpunkt.
Die Verantwortung für den Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung ist kritisch. Das geltende Recht, wie es im BGB unter § 1666 festgelegt ist, spricht bei einer erheblichen Beeinträchtigung des Kindeswohls von Kindeswohlgefährdung. Dies umfasst unter anderem Vernachlässigung, körperliche Gewalt und emotionale Gewalt. Erzieher müssen daher auf Anzeichen einer Gefährdung frühzeitig reagieren und entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Der Prozess um den Tod des kleinen Jungen und die damit verbundenen rechtlichen Auseinandersetzungen werden weiterhin genau beobachtet. Die Gesellschaft stellt sich die Frage, wie solche tragischen Vorfälle in Zukunft verhindert werden können, um das Wohl und die Sicherheit der Kinder in Bildungseinrichtungen zu gewährleisten. Langfristig müssen präventive Maßnahmen und Aufklärungsarbeit in Kitas verstärkt werden, um die Kinderrechte zu stärken und das Sicherheitsgefühl der Eltern zu erhöhen.