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Montag, 13. Januar 2025

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Wichtige Änderungen in der beruflichen Weiterbildung ab Januar 2025!

Zum Jahresbeginn 2025 stehen einige bedeutende Änderungen im Bereich der beruflichen Weiterbildung sowie der sozialen Sicherung an. Am 1. Januar 2025 wird das Verfahren zur Förderung der beruflichen Weiterbildung für SGB II-Kunden von den Jobcentern zu den Agenturen für Arbeit verlagert. Diese Entscheidung wurde am 24. Oktober 2024 von der Agentur für Arbeit Gelsenkirchen sowie den Jobcentern Bottrop und Gelsenkirchen bekannt gegeben.

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Ab diesem Zeitpunkt obliegt die Bewilligung und Finanzierung der beruflichen Weiterbildung für die betroffenen Kunden den Arbeitsagenturen. Dennoch bleiben die Jobcenter weiterhin in die Prozesse eingebunden; sie beraten weiterhin zur zielgerichteten Vergabe der Bildungsgutscheine, die in den Räumlichkeiten der Jobcenter ausgegeben werden. Dabei werden die Mitarbeitenden der Agentur für Arbeit die Ausgabe der Gutscheine übernehmen.

Details zu den Bildungsgutscheinen

Die Anzahl der verfügbaren Bildungsgutscheine bleibt im Jahr 2025 voraussichtlich unverändert. In Gelsenkirchen werden 700 Gutscheine durch das Jobcenter zur Verfügung gestellt, in Bottrop sind es 200 Gutscheine, während die Agentur für Arbeit Gelsenkirchen 850 Gutscheine bereitstellt. Damit wird die wichtige Rolle der Weiterbildung und Qualifizierung von der Agentur für Arbeit sowie den Jobcentern weiterhin betont. Bildungsträger haben künftig einen festen Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit, um eine bessere Kommunikation und Kooperation zu gewährleisten.

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Für Bottrop ist Stefan Schlenski unter der Telefonnummer (02041) 77 64 307 der Ansprechpartner, während für Gelsenkirchen Thomas Schneider unter (02041) 10 96 230 zur Verfügung steht.

Zusätzlich zur Regelung der beruflichen Weiterbildung wird ab dem 1. Januar 2025 die Beratung, Bewilligung und Finanzierung von beruflichen Weiterbildungs- und Rehabilitationsmaßnahmen für Bürgergeldbeziehende durch die Agenturen für Arbeit erfolgen. Die Jobcenter bleiben verantwortlich für die Betreuung der Bürgergeldbeziehenden während der Maßnahmen und sind für deren Integration in den Arbeitsmarkt zuständig. Eine weitere Neuerung ist die Einführung einer Jobcenter-App, die am 14. Januar 2025 starten wird und einen mobilen Zugang zu den Online-Angeboten der Jobcenter ermöglichen soll.

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Diese Änderungen zeigen, wie sich die Strukturen der Arbeitsförderung und sozialen Sicherung anpassen, um eine bessere Unterstützung für die Bürger zu gewährleisten, besonders im Hinblick auf Weiterbildung und Integration in den Arbeitsmarkt, wie es auch von bmas.de ausgeführt wird.

Weitere Informationen, Referenzen & Quellen:

https://bottroper-zeitung.de/berufliche-weiterbildung-bleibt-im-fokus-von-arbeitsagentur-und-jobcentern/
https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2024/das-aendert-sich-im-neuen-jahr.html

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