Am 13.03.2025 halten die Behörden die Verkehrsteilnehmer in Coesfeld, Nordrhein-Westfalen, weiterhin in Atem, da mobile Geschwindigkeitsmessungen im Gange sind. Wie news.de berichtet, wurde eine mobile Radarfalle auf der Bruchstraße (PLZ 48653) installiert, wo die erlaubte Geschwindigkeit bei 70 km/h liegt. Die Geschwindigkeitsüberwachung wurde erstmals am 12.03.2025 um 15:04 Uhr gemeldet, obwohl die genaue Position der Radarfalle noch nicht offiziell bestätigt wurde.
In Deutschland sind Geschwindigkeitsüberschreitungen eine der häufigsten Ursachen für Verkehrsunfälle. Diese Problematik führt dazu, dass entsprechende Maßnahmen der Verkehrsüberwachung notwendig sind. Die Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße sind im Bußgeldkatalog der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt. Mobile Geschwindigkeitsmessgeräte kommen dabei in verschiedenen Formen zum Einsatz, unter anderem als statische Geräte auf Stativen oder in Form von sogenannten Blitzer-Anhängern (Enforcement Trailers).
Technologien und Überwachung
Die von den Behörden eingesetzten Technologien reichen von Laser- und Radarmessgeräten bis hin zu seltener verwendeten Sensor-Messgeräten. Die flexible Einsetzbarkeit dieser Geräte an Unfallschwerpunkten hilft dabei, die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen und Verkehrsteilnehmer zu sensibilisieren.
Es kann jedoch darauf hingewiesen werden, dass die Angaben zu den Blitzerstandorten ohne Gewähr sind und sich jederzeit ändern können. Dies gilt für alle Regionen in Deutschland, nicht nur für Coesfeld. Beispielsweise sind in Berlin bei Überschreitungen von mehr als 26 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften Fahrverbote von einem Monat möglich, was eindeutig die Wichtigkeit der Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen unterstreicht. Hierbei wird ein Bußgeld von 150,00 EUR und ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg fällig, falls der Verstoß einmalig ist, wie derbussgeldkatalog.de feststellt.
Weitere Blitzerstandorte
Während in Coesfeld die mobilen Blitzer ihre Wirkung entfalten, sind auch in Pforzheim am selben Tag, dem 12.03.2025, weitere Geschwindigkeitsmessungen im Gange. An drei verschiedenen Standorten, darunter die Güterstraße, Hohenzollernstraße und Lindenstraße, wurden mobile Radarfallen gemeldet, die strenge Geschwindigkeitskontrollen durchführten. Die Polizei in Baden-Württemberg bleibt weiterhin konsequent in der Überwachung des Straßenverkehrs, um die Sicherheit zu gewährleisten, wie ebenfalls news.de berichtet.
Abschließend ist zu betonen, dass die Straßenverkehrsordnung klare Richtlinien für den Einsatz von Überwachungsgeräten festlegt. Nach § 23 StVO ist es nicht erlaubt, Geräte zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen zu betreiben oder mitzuführen. Radarwarner und Laserstörgeräte fallen ebenso unter dieses Verbot, während Blitzer-Apps, sofern sie während der Fahrt nicht aktiviert werden, erlaubt sind.