Im Kreis Coesfeld beschäftigt das Kerbtal-Projekt die Gemüter. Der Landesverband der Obst- und Gartenbauvereine (LOV) fordert, dass der Kreis die Pläne für das Projekt fallen lässt, das Teil eines umfangreichen Maßnahmenpakets ist. Dies umfasst neben der Wiederherstellung des Kerbtals auch die Sanierung der Gräfte von Burg Vischering. Der LOV argumentiert, dass die Verhältnismäßigkeit bei der Umsetzung des Projekts gewahrt bleiben müsse.
Stefan Hüwe-Thesker, Vorsitzender des LOV Coesfeld, äußerte Bedenken hinsichtlich der kritischen Punkte im Zusammenhang mit dem Projekt, insbesondere beim Auskoffern des Bodens. Es bestehen Sorgen über mögliche Altlasten, die zu höheren Entsorgungskosten führen könnten. Der Kreis hat jedoch bereits erklärt, dass er die Entsorgungskosten im Fall von belastetem Boden übernehmen würde. Nach vier Probebohrungen geht der Kreis nicht von besonderen Altlasten aus. Die geschätzten Kosten für die gesamte Wiederherstellung des Kerbtals liegen bei nahezu zwei Millionen Euro, wovon 20 Prozent als Eigenanteil zu tragen sind.
Umweltschutz und Artenvielfalt
Die Zielsetzung des Kerbtal-Projekts ist klar: Lebensräume für Tiere und Insekten sollen geschaffen werden, und zudem ist ein temporäres Gewässer angedacht. Dr. Thomas Wenning, Vorsitzender des Umweltausschusses, hebt die Bedeutung des Projekts für die Artenvielfalt hervor. Er sieht das Vorhaben als eine Chance, frühere Umweltsünden zu beseitigen und einen Rückzugsort für bedrohte Arten zu ermöglichen.
Das Thema war zuletzt auf der Tagesordnung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, öffentliche Sicherheit und Ordnung. Eine Stellungnahme eines Anliegers liegt zwar bereits vor, wird aber in der Sitzung nicht behandelt. Wenning glaubt zudem nicht, dass unangenehme Überraschungen bezüglich Altlasten zu erwarten sind, verwies er doch auf unbedenkliche Probeschürfungen.
Finanzielle Unterstützung durch den Bund
Für das Kerbtal-Projekt hat der Bund eine Förderung von 80 % der Kosten zugesagt. Dieses finanzielle Engagement kann angesichts der hohen Sanierungskosten von fast zwei Millionen Euro als essenziell angesehen werden. Die Förderungen für Altlastenervorsorge, die auch die Untersuchung und Sanierung von verdächtigen Flächen umfassen, spielen eine gewichtige Rolle.
Gemäß der Förderrichtlinie Altlasten sind Gemeinden und Landkreise antragsberechtigt, um finanzielle Unterstützung für die Sanierung zu erhalten. Die Regelungen sehen unter anderem 100% Förderung für orientierende Untersuchungen und 60% für Sanierungsmaßnahmen vor. Diese Maßnahmen zielen auf die Beseitigung von Gefahren für Mensch und Umwelt ab.
Das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) definiert Altlasten als Stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen und Grundstücke mit umweltgefährdenden Stoffen. Damit wird ein rechtlicher Rahmen geschaffen, der auch zur Gefährdungsabschätzung von altlastverdächtigen Flächen dient. Die Sanierung solcher Flächen umfasst sowohl Dekontaminations- als auch Sicherungsmaßnahmen.
Die Diskussion um das Kerbtal-Projekt und seine finanziellen Grundlagen wird weiterhin aufmerksam verfolgt. Die verschiedenen Interessen der Anwohner und Umweltschützer zeigen, wie wichtig ein Ausgleich zwischen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Aspekten ist.