Am 12. Dezember 2024 hat der Rat der Stadt Dortmund beschlossen, die Grundsteuer ab Januar 2025 moderat zu erhöhen. Diese Grundsteuerreform wird am 1. Januar 2025 in Kraft treten und ermöglicht es den Kommunen, die Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke zu differenzieren.
In Dortmund wurden folgende Hebesätze festgelegt: Für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke (Grundsteuer A) beträgt der Hebesatz 450 Prozent, was eine Erhöhung von zuvor 325 Prozent darstellt. Für Nichtwohngrundstücke, beispielsweise Geschäftsimmobilien, liegt der Hebesatz bei 1.245 Prozent. Für Wohngrundstücke wird der Satz auf 625 Prozent angehoben, von vorher 610 Prozent. Diese Änderungen führen dazu, dass die Steuerlast für Eigentümer von Wohnimmobilien um 15 Prozent steigt, jedoch weitgehend stabil bleibt.
Ziele und Auswirkungen der Reform
Die Grundsteuerreform hat das Ziel, die Wohnkosten für die Bürger nicht unnötig zu erhöhen. Dortmund verfolgt mit diesem differenzierten Ansatz die Absicht, das Grundsteueraufkommen stabil zu halten. Die Reform soll aufkommensneutral sein, was bedeutet, dass das Grundsteueraufkommen im Vergleich zu den Vorjahren konstant bleibt. Theoretisch wird die Steuerlast neu verteilt, was eine Entlastung für Wohngrundstücke und eine höhere Belastung für Gewerbeimmobilien zur Folge hat.
Zusätzlich schlägt die Stadtverwaltung vor, den bisherigen einheitlichen Hebesatz für die Grundsteuer B beizubehalten. Der geplante Hebesatz für die Grundsteuer B beträgt 795 Prozent, zuvor lag dieser bei 610 Prozent. Der Vorschlag für die Grundsteuer A von 450 Prozent entspricht der Empfehlung des Finanzministeriums NRW aus September 2024. Die Grundsteuer A gilt für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, während die Grundsteuer B für alle übrigen Grundstücke Anwendung findet. Die Stadt erwartet, dass das Grundsteueraufkommen trotz der neuen Bewertungsregeln konstant bleiben wird, sodass keine Mehreinnahmen zu verzeichnen sind.