Am Mittwochnachmittag, dem 15. Januar 2025, kam es am Flughafen Dortmund zu einer Festnahme, die eine brisante Vorgeschichte hat. Ein 38-jähriger slowenischer Staatsbürger, der aus Pristina im Kosovo nach Deutschland einreisen wollte, musste sich einer Einreisekontrolle unterziehen. Dabei stellte sich heraus, dass gegen ihn zwei Haftbefehle vorlagen. Die Bundespolizei nahm den Mann daraufhin fest und brachte ihn zur Dienststelle am Flughafen Dortmund.
Der Verdächtige legte einen slowenischen Reisepass vor, um seine Identität zu bestätigen. Trotz der gültigen Dokumente war die Einreise nicht problemlos, da die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen ihn wegen nicht bezahlter Geldstrafen suchte. Im Januar 2023 hatte ihn das Amtsgericht Waldshut-Tiengen wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 155 Tagessätzen verurteilt. Ein Jahr später, im Januar 2024, kam eine weitere Geldstrafe von 15 Tagessätzen aufgrund eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz hinzu.
Die Haftbefehle
Die insgesamt ausstehenden Zahlungen beliefen sich auf etwa 8.500 Euro, zuzüglich Verfahrenskosten. Der Mann hatte die Geldstrafen nicht beglichen und war zudem nicht zur Haftantrittsladung erschienen, was zur Ausstellung der Haftbefehle führte. Aufgrund dieser Vorgeschichte und des Versäumnisses sah sich die Bundespolizei gezwungen, ihn festzunehmen.