Ein aktueller Fall von unterstellt…verletzter Richterlicher Unabhängigkeit wirft schwere Vorwürfe gegen die deutsche Justiz auf. In einem Gerichtsverfahren wurde ein Bußgeldbescheid vom Hauptzollamt Dortmund im Auftrag des Jobcenters Märkischer Kreis angefochten. Der Autor, der als Prozessbeobachter an mehreren Verfahren teilnahm, äußert sein erschüttertes Vertrauen in die Justiz und kritisiert die ordnungsgemäße Abtretung an den Zoll. Laut § 64 Absatz 2 Nr. 2b ist die Zuständigkeit der Zollverwaltung nur in bestimmten Fällen gegeben, was in diesem Fall in Frage gestellt wird.
Besonders heftig wird der Umgang der zuständigen Sachbearbeiterin mit nicht existierenden Ordnungswidrigkeiten, die im § 63 SGB II aufgeführt sind, kritisiert. Zum Zeitpunkt des Bußgeldbescheides am 12. April 2024 könnte zudem schon die Verfolgungsverjährung greifen, da das Jobcenter Märkischer Kreis am 21. November 2022 einen Datenabgleich durchführte. Nach § 170 Absatz 2 Satz 1 StPO muss die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten eingestellt werden, wenn ein dauerndes Verfolgungshindernis besteht.
Kritik am Gerichtsverfahren
Die vorsitzende Richterin, Sabine Hermanns, wird für ihre Arbeit scharf kritisiert. Insbesondere wird bemängelt, dass die Staatsangehörigkeit der Angeschuldigten im Bußgeldbescheid nicht korrekt angegeben wurde. Darüber hinaus bezeichnet die Richterin eine Frau M. als „Protokollhelferin“, was möglicherweise auf eine Verfälschung des Original-Protokolls hindeutet. Eine Geldbuße „auf Grund einer Arbeitsaufnahme“ ist im Gesetz (§ 63 SGB II) nicht vorgesehen, was darauf hindeutet, dass die Richterin eine Ordnungswidrigkeit während des Prozesses willkürlich interpretiert hat.
Die Vorwürfe gegen die Angeschuldigte, sie habe zu Unrecht Arbeitslosengeld erhalten, werden durch Akteneinsicht und Aussagen der Betroffenen widerlegt. Kritiker bemerken außerdem, dass die Richterin nicht zwischen verschiedenen Arten von Arbeitslosengeld unterscheiden kann. Eine Mandatsniederlegung, die im Verfahren stattfand, wurde nicht gewertet. Am 29. November 2024 entschied das Amtsgericht Dortmund über diesen Fall (Az.: 731 OWi 479/24).
Rechtliche Konsequenzen von Sozialbetrug
Sozialbetrug, wie er in diesem Fall thematisiert wird, ist eine Straftat, die durch falsche Angaben oder das Verschweigen wichtiger Informationen bei Sozialleistungen entsteht. Beispiele hierfür sind das Verschweigen von Nebeneinkünften oder falsche Angaben zu Wohnort und Familienverhältnissen. Solche Handlungen werden nach § 263 StGB als Betrug gewertet und können ernsthafte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Dazu zählen nicht nur strafrechtliche Maßnahmen, sondern auch die Rückzahlung zu Unrecht bezogener Beträge.
Bereits der Versuch, Sozialbetrug zu begehen, kann strafrechtlich verfolgt werden. Die Strafen richten sich dabei nach der Höhe des erlangten Betrags und der Häufigkeit des Delikts und können Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren umfassen, bei schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren. Bei geringfügigen Beträgen und Ersttätern kann das Verfahren unter bestimmten Umständen gegen eine Geldauflage eingestellt werden. Die fachliche Beratung durch einen erfahrenen Strafverteidiger wird empfehlenswert, da dieser die Ermittlungsakte einsehen und eine Verteidigungsstrategie entwickeln kann, um Verfahrensfehler oder entlastende Argumente aufzuzeigen, wie anwalt.de berichtete.