Im Jahr 2025 wird die Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen (NRW) erhebliche Auswirkungen auf Grundstückseigentümer haben. Viele könnten von überraschend hohen Steuerbeträgen betroffen sein, trotz sinkender oder gleichbleibender Hebesätze. Dies geht aus einem Bericht von wa.de hervor. Der Bund der Steuerzahler NRW warnt, dass die meisten Eigentümer tendenziell mehr zahlen müssen, insbesondere aufgrund der Neubewertung aller Grundstücke und Gebäude, die durch veraltete Werte notwendig geworden ist.
Die Finanzverwaltung NRW hat bereits für etwa 6,4 Millionen Wirtschaftseinheiten Grundsteuerwertfeststellungen erlassen und die Grundlagen für die Erhebung zum 1. Januar 2025 gelegt, erklärt die Seite finanzverwaltung.nrw.de. Städte und Gemeinden können ihre Hebesätze festlegen, was zu unterschiedlichen Belastungen für die Bürger führt. Die aufkommensneutralen Hebesätze dienen als Richtlinien, doch es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, diese festzusetzen.
Steigende Hebesätze und ihre Auswirkungen
Einige Kommunen in NRW haben ihre Hebesätze drastisch erhöht. Ein konkretes Beispiel ist die Stadt Lindlar, die nun einen Hebesatz von 1048 festgelegt hat. Auch andere Städte wie Monheim (354) und Niederzier (460) haben spürbare Erhöhungen vorgenommen. Zehn weitere Kommunen haben Hebesätze von über 1000 beschlossen, während die Stadt Verl mit einem Hebesatz von 238 den niedrigsten Wert aufweist. Kritiker der Reform bemängeln, dass unbebaute Grundstücke sehr stark besteuert werden, was in einigen Fällen von 100 Euro auf 4000 Euro steigen kann. Dies betrifft insbesondere unbebaute Flächen, die nun eine Steuerbelastung von bis zu 686 Euro erfahren, wie ein Beispiel zeigt.
Nach dem neuen Grundsteuermodell wird die Berechnung der Steuer auf aktuellen Marktwerten basieren, was die alten Einheitswerte aus dem Jahr 1964 (Westdeutschland) bzw. 1935 (Ostdeutschland) ersetzt, wie mehrwertsteuerrechner.de erläutert. Der Hebesatz hat großen Einfluss darauf, wie viel Eigentümer letztendlich zahlen müssen. Diese Reform zielt darauf ab, dem Wohnraummangel entgegenzuwirken, indem die Besteuerung ungenutzter Flächen angehoben wird.
Struktur der Grundsteuer
Die Grundsteuer wird in verschiedene Kategorien unterteilt. Die Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Betriebe, während die Grundsteuer B auf unbebaute und bebaute Grundstücke anwendbar ist. Ab 2025 kommt zusätzlich die Grundsteuer C hinzu, die ungenutzte baureife Grundstücke stärker besteuern soll. Die Berechnungsformel lautet: Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz der Gemeinde. Aktuell liegt die Steuermesszahl für Wohngebäude und unbebaute Grundstücke bei etwa 0,031%, für andere Gebäude bei etwa 0,034%.
Die Reform wird jedoch auch kritisiert, da sie einen erhöhten bürokratischen Aufwand mit sich bringt und die steuerliche Ungleichheit in Ballungsräumen verschärfen könnte. Zudem gibt es Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit und der Gleichbehandlung von Eigentümern, was auf die Komplexität und die neuen Bewertungsverfahren zurückzuführen ist.
Insgesamt führt die Grundsteuerreform in NRW zu einem grundlegenden Wandel in der Besteuerung von Grundbesitz, der sowohl für Einzelpersonen als auch für Unternehmen nicht unerhebliche finanzielle Folgen mit sich bringen könnte.