Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat das Bußgeld des Bundeskartellamts gegen die Aluminium-Schmiede Otto Fuchs erheblich reduziert. Ursprünglich mit 145 Millionen Euro belegt, wurde die Summe auf 30 Millionen Euro herabgesetzt, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet. Zudem müssen drei Führungskräfte des Unternehmens, die anfänglich zu einer Gesamtstrafe von 475.000 Euro verurteilt wurden, nur noch 34.000 Euro zahlen.
Ende 2020 hatte das Bundeskartellamt gegen insgesamt fünf Aluminiumschmieden Bußgelder in Höhe von 175 Millionen Euro verhängt. Otto Fuchs war mit einer Summe von 145 Millionen Euro der Hauptbetroffene. Das Verfahren gegen die anderen Firmen wurde bereits rechtskräftig abgeschlossen. Laut dem Gericht waren zwei Vertreter von Otto Fuchs über mehrere Jahre dabei, Informationen über Kosten- und Preisbestandteile mit Aluminiumherstellern auszutauschen.
Gerichtsfeststellungen und Informationsaustausch
Kunden der Schmiedebetriebe waren vor allem Zulieferer und Hersteller aus der Automobilindustrie. Ein persönlich haftender Gesellschafter muss zudem aufgrund einer Verletzung der Aufsichtspflicht zahlen. In der Urteilsbegründung stellte das Gericht fest, dass der Informationsaustausch oft wenig konkret war und sich nur auf geringe Kostenanteile bezog.
Das Gericht wertete den Vorwurf nicht als langjährige kartellrechtswidrige Absprache, sondern als unzulässigen Informationsaustausch über einen kürzeren Zeitraum. Diese Sichtweise könnte weitreichende Folgen für die betroffenen Unternehmen haben und zeigt, dass nicht jede Form des Informationsaustauschs automatisch als schwerwiegender Verstoß angesehen wird. Otto Fuchs hatte die Vorgehensweise des Bundeskartellamts als unangemessen und unverhältnismäßig kritisiert.
Folgen und Ausblick
Das Bundeskartellamt hat zwar bestätig, dass Otto Fuchs einen Kartellverstoß zulasten seiner Kunden begangen hat, prüft aber mögliche Rechtsmittel gegen das Urteil. Ein solcher Vorgang ist nicht unüblich, da Unternehmen, die gegen Kartellverbot verstoßen, mit erheblichen Sanktionen rechnen müssen. Diese beinhalten nicht nur Bußgelder, sondern auch Schadensersatzforderungen von geschädigten Wettbewerbern, wie die Rechtsanwaltskanzlei Rose Partner erläutert.
Verantwortliche Personen im Unternehmen können nicht nur mit Geldbußen bis zu 1 Million Euro rechnen, sondern auch strafrechtlich verfolgt werden. Die Sanktionen sind umfassend und betreffen sowohl die Unternehmen als auch natürliche Personen, wie Manager oder Gesellschafter. Aus Sicht des Bundeskartellamts ist die Einführung von Kartellrechts-Compliance-Programmen für Unternehmen ratsam, um zukünftige Verstöße zu vermeiden und rechtzeitig aufzudecken.