Im aktuellen Rechtsstreit um die Kaffeepreise hat die Tchibo GmbH heute angekündigt, Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf einzulegen. Dieses Urteil, das im Januar ergangen ist, betrifft eine Unterlassungsklage, die Tchibo gegen Aldi Süd erhoben hatte. Der Kaffeeriese warf dem Discounter vor, Kaffee der Eigenmarke Barissimo unter den Herstellungskosten anzubieten, und wollte ihm den günstigen Verkauf des Produkts untersagen. Das Gericht wies diese Klage jedoch zurück und entschied, dass Aldi Süds Vorgehen kaufmännisch vertretbar sei. Zudem sah es keine Beeinträchtigung des Wettbewerbs oder eine Absicht von Aldi, andere Unternehmen vom Markt zu verdrängen, wie Kölner Stadt-Anzeiger berichtet.
Tchibo bleibt unzufrieden mit dieser Entscheidung und sieht Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Berufung. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wird nun für die Berufung zuständig sein. Während ein solcher Prozess durchaus zu einer erneuten Beweisaufnahme führen kann, ist dies nicht zwingend erforderlich. Der Streit um die Kaffeepreise zwischen Tchibo und Aldi Süd wird damit fortgesetzt, und die Prüfungen der Aktionspreise von Aldi stehen vor Gericht bevor, wie die Lebensmittel Zeitung ergänzt.
Kaffeepreise im Fokus
Der zentrale Streitpunkt sind die Kaffeepreise, die Aldi Süd angeblich unter den tatsächlichen Herstellungskosten angeboten hat. Dies könnte das Preissetzungsverhalten im gesamten Segment erheblich beeinflussen, sollte sich Tchibo mit seiner Argumentation durchsetzen. Der Rechtsstreit hat damit auch eine weitreichende Bedeutung für die Preisgestaltung im Lebensmitteleinzelhandel.
Da der Kaffeekonsum in Deutschland stetig steigt und zahlreiche Anbieter um Marktanteile kämpfen, wird die Rolle der Preisgestaltung zunehmend kritischer. Tchibo möchte mit dieser Klage nicht nur seine eigenen Interessen schützen, sondern auch den Wettbewerbsdruck für die gesamte Branche im Blick behalten.