Am 17. Februar 2025 erhielten die Einsatzleitstellen in Düsseldorf einen Notruf über den Fund eines Kampfmittels auf einer Baustelle in der Clarissenstraße in Heerdt. Daraufhin alarmierte die Feuerwehr Düsseldorf sofort ihren Führungsdienst, um die Situation vor Ort zu erkunden und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung wurde hinzugezogen, um das identifizierte Kampfmittel, eine Flakgranate, sicher zu handhaben.
Nach eingehender Prüfung stellte der Dienst die Notwendigkeit zur Sprengung der Flakgranate vor Ort fest. Ein Gefahrenbereich von 100 Metern wurde eingerichtet, wodurch sieben Anwohner ihre Wohnungen verlassen mussten, um ihre Sicherheit zu gewährleisten. Die Baufirma reagierte schnell auf die Situation und brachte Sand auf, um die Auswirkungen der geplanten Sprengung abzufedern.
Einsatzdetails und Sicherheitsvorkehrungen
Die Feuerwehr-Einsatzkräfte waren während des gesamten Vorgangs bereit, um im Falle eines Notfalls einzugreifen. Die Sprengung selbst verlief planmäßig und ohne Vorfälle. Ein Eingreifen der Feuerwehr war nicht erforderlich. Die Gesamtdauer des Einsatzes betrug viereinhalb Stunden und zeigt die Effizienz der zuständigen Behörden bei der Bewältigung solcher Gefahren.
Laut den örtlichen Ordnungsbehörden ist die Kampfmittelbeseitigung eine entscheidende Aufgabe, um gefahrloses Bauen zu ermöglichen. In Nordrhein-Westfalen, wie auf der Webseite der Bezirksregierung Düsseldorf erläutert wird, erfolgt die Bekämpfung von Kampfmitteln oft präventiv vor geplanten Bauarbeiten. Dies schließt sowohl die Identifikation als auch die Beseitigung von zufällig gefundener Weltkriegsmunition ein.
Handlungsanweisungen bei Kampfmittelfunden
Bei der Entdeckung eines Kampfmittels oder verdächtiger Objekte ist es wichtig, die folgenden Anweisungen zu befolgen:
- Nicht berühren.
- Abstand halten.
- Umgehend die Polizei oder die zuständige Ordnungsbehörde informieren.
- Keine E-Mail senden.
Für weitere Informationen über die Vorgehensweise der Kampfmittelbeseitigung in NRW können Interessierte die entsprechende Seite der Bezirksregierung Düsseldorf besuchen.
Die DGUV Information 201-027 bietet eine umfassende Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und zum Festlegen von Schutzmaßnahmen bei der Kampfmittelräumung. Diese Anleitung ist speziell für Unternehmer, die Arbeiten zur Kampfmittelräumung durchführen, sowie für verantwortliche Ingenieure und Planer gedacht. Sie unterstützt alle Beteiligten bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung und der Einhaltung rechtlicher Vorgaben im Zusammenhang mit der Baustellenarbeit.