In Nordrhein-Westfalen (NRW) wird ab dem 7. Januar 2025 die Bezahlkarte „SocialCard“ für Geflüchtete eingeführt, doch nicht alle Städte werden Teil dieses Systems. Die Stadt Mönchengladbach hat bereits angekündigt, nicht an der Bezahlkartenregelung teilnehmen zu wollen. Diese Entscheidung wurde mit verschiedenen Argumenten untermauert: Die Verwaltung der Stadt sieht das System als unausgereift an und bemängelt, dass wichtige Änderungswünsche nicht berücksichtigt wurden. Zudem stellen die hohen Kosten für die Umsetzung in Mönchengladbach eine weitere Hürde dar.
Der Rollout der SocialCard, die als guthabenbasierte Debitkarte konzipiert ist, erfolgt sukzessiv innerhalb von drei Monaten in verschiedenen Landeseinrichtungen.Über die Bezahlkarte sollen Leistungen für Geflüchtete bereitgestellt werden, die zuvor in Form von Bargeld ausgegeben wurden. Nach Angaben des Land NRW haben auch andere Städte wie Aachen, Bonn, Bielefeld, Bochum, Münster, Köln und Düsseldorf beschlossen, an dem neuen System nicht teilzunehmen, was die gesellschaftliche Teilhabe der betroffenen Geflüchteten infrage stellt.
Hintergrund zur Einführung der Bezahlkarte
Die Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete ist Teil einer Gesetzesänderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, die am 1. März 2024 beschlossen wurde. Der Bundestag ratifizierte die Reform am 12. April 2024, und der Bundesrat gab am 26. April 2024 seine Zustimmung. Das neue Gesetz trat am 16. Mai 2024 in Kraft und erweitert die Einsatzmöglichkeiten der Bezahlkarte. Dies erlaubt Geflüchteten, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern können, nun auch Leistungen per Karte zu erhalten.
Mit der SocialCard soll ein einheitliches und moderneres Zahlungsverfahren entstehen. Informationen zu den Funktionen der Karte zeigen, dass diese sowohl im stationären Einzelhandel als auch online genutzt werden kann, wo Visa akzeptiert wird. Bargeldabhebungen sind bis zu 50 Euro pro Monat möglich; allerdings ist eine Überziehung der Karte nicht gestattet. Die Betroffenen können ihre Umsätze über die „MySocialCard App“ oder ein Online-Portal einsehen, was zu mehr Transparenz führen soll.
Kommunale Entscheidungsfreiheit und kommende Abstimmungen
In NRW haben die Kommunen die Möglichkeit, nicht an dem Bezahlkartensystem teilzunehmen. Der Stadtrat von Mönchengladbach wird voraussichtlich Mitte Februar über diesen Entschluss abstimmen. Die Stadt äußert Bedenken, dass durch das System der Mehraufwand und die Verwaltungskosten nur schwer abzuschätzen sind, was die Einhaltung der sozialen Teilhabe weiter verringern könnte.
Die Bezahlkarte stellt somit einen neuen Ansatz dar, um Anträge und Auszahlungen für geflüchtete Menschen zu regeln, und bietet Bund und Ländern die Gelegenheit, die Leistungen flexibler zu gestalten. Dennoch bleibt abzuwarten, wie die Entscheidung der Mönchengladbacher Verwaltung final getroffen wird, besonders in Anbetracht der Bedenken hinsichtlich der praktischen Umsetzung und der Kosten.
Für weitere Informationen, einschließlich der spezifischen Details zur Bezahlkarte und deren Einführung, können Interessierte die Artikel von Radio 901, Land NRW und Bundesregierung konsultieren.