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Mittwoch, 15. Januar 2025

Verkehrschaos im Main-Kinzig-Kreis: Staus und Baustellen aktuell!

Aktuelle Verkehrsinformationen im Main-Kinzig-Kreis: Staus, Baustellen und Unfälle auf wichtigen Routen, aktualisiert alle fünf Minuten.

B49-Ausbau: Rad- und Gehweg zwischen Lay und Moselweiß kommt!

Am 15.01.2025 startet der Ausbau der B49 in Mayen-Koblenz mit neuen Rad- und Gehwegen sowie umfassenden Verkehrssperrungen.

Fischerprüfung im Rhein-Sieg-Kreis: Jetzt anmelden und durchstarten!

Die nächste Fischerprüfung im Rhein-Sieg-Kreis findet vom 12. bis 16. Mai 2025 im Kreishaus Siegburg statt. Anmeldung bis 14. April.

Muslimische Grabfelder in Diez: Entscheidung steht bevor!

Auf dem Neuen Friedhof in Diez sind seit kurzem Bodenproben für die Einrichtung muslimischer Grabfelder entnommen worden. Eine Absperrung steht derzeit auf dem Areal, während die Kreisverwaltung Stellungnahmen von mehreren Behörden und Firmen einholt, um das Genehmigungsverfahren voranzutreiben. Die Entscheidung über die Errichtung der Grabstätten wird in naher Zukunft erwartet. In der Umgebung von Diez, insbesondere in Hahnstätten, Bad Ems und Lahnstein, sind bereits muslimische Grabstätten etabliert worden und zeigen somit den wachsenden Bedarf an entsprechenden Bestattungsmöglichkeiten.

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Die islamische Bestattungskultur wird in Deutschland bis dato nur wenig beachtet, obwohl der Bedarf stetig steigt. Muslime stellten bis 2015 etwa 5% der Gesamtbevölkerung Deutschlands. Diese unsichtbare, aber signifikante Gruppen ist in diverse Regionen unterschiedlich verteilt, so lag der Anteil in Sachsen bei lediglich 0,7% und in Berlin bei 8,2%. Bisher wurden vor allem Säuglinge, Totgeburten sowie Kriegsflüchtlinge bestattet, während muslimische Bestattungen in der Regel auf kommunalen oder kirchlichen Friedhöfen in speziellen Grabfeldern stattfinden müssen. Die Bestattungsgesetze variieren stark und liegen in der Verantwortung der Bundesländer.

Herausforderungen und Änderungsbedarf

Das Friedhofs- und Bestattungsrecht in Deutschland ist mit Herausforderungen verbunden, speziell für Muslime, die nach eigenen religiösen Vorschriften beerdigt werden möchten. Artikel 4 Abs. 2 des Grundgesetzes gewährleistet das Recht auf Religionsausübung, was auch die Notwendigkeit für religiöse Bestattungen beinhaltet. Angehörige muslimischer Minderheiten ohne eigene Friedhöfe haben somit das Recht, in Übereinstimmung mit ihren Traditionen auf öffentlichen Friedhöfen beigesetzt zu werden. Dennoch sehen sich muslimische Gemeinschaften oft mit praktischen Hindernissen konfrontiert, wie der gesetzlichen Sargpflicht und der Anforderung, Gräber nach Mekka auszurichten. Diese aspekten sind nicht nur für die Trauernden von Bedeutung, sondern betreffen auch die Organisationsstrukturen der Friedhofsverwaltungen.

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Traditionell führen Angehörige das Ausheben und Schließen des Grabes durch, jedoch lehnen viele Friedhofsverwaltungen eine aktive Beteiligung ab. Zudem gibt es Forderungen nach einem ewigen Ruherecht, das Exhumierungen ausschließt, während die Ruhezeiten in Deutschland beträchtlich schwanken – zwischen 15 und 25 Jahren. Um den Bedürfnissen der muslimischen Gemeinschaft gerecht zu werden, sind Vereinbarungen mit lokalen muslimischen Organisationen unerlässlich.

Wachsendes Bedürfnis nach muslimischen Grabfeldern

In Deutschland gibt es mittlerweile mehr als 300 muslimische Grabfelder, jedoch keinen einzigen muslimischen Friedhof. Der erste muslimische Friedhof ist in Planung, steht jedoch vor finanziellen Herausforderungen. Im Vergleich zeigt sich durch Statistiken von Friedhofsverwaltungen ein klarer Anstieg der Bestattungen auf muslimischen Grabfeldern. In Berlin wurden beispielsweise 441 Bestattungen im Jahr 2018 registriert, während in Düsseldorf der Anstieg von 62 in 2018 auf 82 im Jahr 2019 deutlich wird.

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Die Bestattungsriten sind im Islam klar definiert. So ist die Erdbestattung nach islamischem Brauch Pflicht, während die Feuerbestattung verboten ist. Rituelle Waschungen, die eine kollektive Pflicht darstellen, können in Moscheen oder durch Bestattungsunternehmen vorgenommen werden. Diese spezifischen Vorschriften und der Wunsch nach Beerdigungen im Leichentuch erfordern eine Anpassung der Friedhofsverwaltung an die Bedürfnisse der muslimischen Trauernden, um eine würdevolle und kulturell angemessene Bestattung sicherzustellen.

Weitere Informationen, Referenzen & Quellen:

https://www.rhein-zeitung.de/lokales/rhein-lahn-zeitung/diez-langes-pruefverfahren-fuer-muslimische-graeber_arid-4015256.html
https://www.kommunalforum-sachsen.de/knowledge-base/muslimische-bestattungskultur-und-deutsches-bestattungsrecht/

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