Am 17. April 2025 beginnt vor dem Landgericht Duisburg der Prozess gegen Benjamin K., der beschuldigt wird, im Oktober 2024 seine 66-jährige Mutter in Mülheim an der Ruhr getötet zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 36-Jährigen vor, seine Mutter mit einem Messer und einem antiken Apothekenmörser tödliche Verletzungen zugefügt zu haben. Konkret sei er mehrfach mit dem Mörser auf den Kopf der Mutter eingeschlagen und habe versucht, sie mit einem Messer zu enthaupten. Die grausame Tat wurde einen Tag später von der Schwester des Angeklagten entdeckt, als sie die Leiche im Keller des Hauses fand.
Bei der Festnahme hatte Benjamin K. Berichten zufolge Blut an den Händen. Die Umstände deuten darauf hin, dass der Angeklagte an paranoider Schizophrenie leidet. Dieses psychische Leiden steht im Mittelpunkt des Verfahrens, da das Gericht neben der Frage der Schuld auch die Möglichkeit einer dauerhaften Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus prüft. Es ist bekannt, dass Benjamin K. bereits vor der Tat durch auffälliges Verhalten aufgefallen war.
Psychiatrische Gutachten und Schuldfähigkeit
In diesem Zusammenhang ist die Bedeutung sorgfältiger psychiatrischer Gutachtungen besonders relevant. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer Entscheidung vom 20. Februar 2024 betont, wie wichtig eine gründliche Begutachtung im Hinblick auf die Schuldfähigkeit ist. Diese Entscheidung betrifft insbesondere die Unterbringung eines Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus, der an paranoid-halluzinatorischer Schizophrenie leidet. In ähnlichen Fällen wurde er bereits mehrfach wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen, was die Beurteilung seiner Straftaten stark kompliziert.
Ein Beispiel dafür ist ein Fall, in dem ein Angeklagter wegen räuberischen Diebstahls und gefährlicher Körperverletzung verurteilt wurde, während die Straftaten unter dem Einfluss seiner psychischen Erkrankung begangen wurden. Der BGH hatte das Urteil des Landgerichts aufgehoben, da die Beurteilung der Schuldfähigkeit als unzureichend begründet galt. Dieser Rechtsfehler zeigt, wie wichtig es ist, Gutachten detailliert zu prüfen und sich nicht nur auf persönliche Eindrücke während der Verhandlung zu stützen, um die Komplexität psychischer Erkrankungen ernst zu nehmen.
Ausblick auf das Verfahren
Das Urteil im Prozess gegen Benjamin K. wird für Mai 2025 erwartet. Die Kombination aus den schweren Vorwürfen und der psychischen Erkrankung wirft grundlegende Fragen über die rechtliche Verantwortung und die Behandlung von psychisch erkrankten Tätern auf. Die rechtlichen Auseinandersetzungen und die psychiatrische Begutachtung werden entscheidend für den Ausgang des Verfahrens sein. Wie in den vorherigen Entscheidungen wird es notwendig sein, die Rechte psychisch kranker Angeklagter zu wahren und die Risiken, die von ihnen ausgehen können, korrekt einzuschätzen.