Am 23. Februar 2025 steht in Deutschland nicht nur die Bundestagswahl an, sondern auch die Fastnacht, die in Mainz und Rheinhessen in vollem Gange ist. Aktuell wird die Narrenzeit seit Jahresbeginn gefeiert, mit einer Vielzahl von Veranstaltungen und Sitzungen. Diese besondere Kombination aus festlicher Erheiterung und politischer Teilhabe wirft einige interessante Fragen auf, wie das Wählen im Kostüm und den Einfluss des Alkohols auf das Wahlsystem.
In Mainz gilt für wahlberechtigte Bürger, dass sie auch im Kostüm zur Wahl gehen dürfen, solange keine verbotenen Symbole oder politischen Botschaften Teil des Outfits sind. Dies wurde durch die Merkurist bestätigt. Wähler müssen jedoch darauf vorbereitet sein, ihr Gesicht zu zeigen, insbesondere wenn Wahlhelfer dies verlangen. Masken, die das Gesicht vollständig verhüllen, könnten hier zu Schwierigkeiten führen.
Regeln für den Wahlablauf
Verkleidungen sind in den Wahllokalen ausdrücklich erlaubt. Der Wahlvorstand hat jedoch die Verantwortung, darauf zu achten, dass keine Störungen durch unangemessenes Verhalten auftreten. Auch der Alkoholkonsum im Wahllokal wird nicht reglementiert, was bedeutet, dass es keine Promillegrenze für Wähler gibt. Dies hat die Schwäbische Post hervorgehoben. Allerdings kann das Verhalten der Wähler Themen für den Wahlvorstand darstellen, der in Extremfällen von seinem Recht Gebrauch machen kann, störende Wähler aus dem Wahllokal zu verweisen.
Ein weiteres spannendes Detail ist die Rolle der Wahlhelfer. Diese müssen zwar ihr Gesicht zeigen und unparteiisch erkennbar sein, doch dürfen sie auch verkleidet erscheinen. Die Bundeswahlordnung, die den Ablauf der Wahl regelt, gibt vor, dass Wahlhelfer keine politischen Symbole tragen dürfen und ihre wichtigen Aufgaben einen klaren Kopf erfordern. So ist in einigen Regionen eine 0,00 Promillegrenze vorgesehen, während andere Städte mit keinen spezifischen Regelungen arbeiten. In Duisburg etwa wurde ein betrunkener Wahlhelfer des Dienstes enthoben.
Wählen unter besonderen Bedingungen
Wahlhelfer und Wähler teilen sich in den Wahllokalen eine Verantwortung, die ein angemessenes Verhalten erfordert. Laut der BR dürfen Wähler betrunken wählen, solange sie ihre Abstimmung unabhängig treffen können. Es gibt keine speziellen Alkoholkontrollen, doch exzessives oder störendes Verhalten kann am Ende zu einem Ausschluss aus dem Wahllokal führen. Die Wahlhelfer sind angewiesen, dies zu überwachen und gegebenenfalls einzugreifen.
Wähler sollten außerdem darauf achten, dass zum Beispiel das Werfen von Konfetti oder lautes Verkünden der Wahlentscheidung nicht nur den Ablauf stört, sondern sogar unzulässig ist. Wichtig ist auch, dass eigene Schreibutensilien verwendet werden dürfen, solange das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Fotos in der Wahlkabine sind strikt verboten.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Bundestagswahl 2025 während der Fasnacht ein einzigartiges Ereignis darstellt. Wähler können ihrer Wahlentscheidung in bunten Kostümen Ausdruck verleihen, müssen jedoch die Rahmenbedingungen für ein geregeltes und faires Wählen im Blick behalten.