Am Freitag, den 3. Januar 2025, ereignete sich in Schwelm eine Polizeikontrolle, die mehrere schwerwiegende Verstöße aufdeckte. Eine 34-jährige Schwelmerin wurde in der Kurfürstenstraße angehalten, als sie mit einem VW mit niederländischen Kennzeichen unterwegs war. Die Kontrolle fand eine halbe Stunde vor Mitternacht statt.
Bei der Überprüfung stellte die Polizei heraus, dass der Drogentest der Fahrerin positiv ausfiel. Zudem konnte die Frau ihren Führerschein nicht vorlegen, was bereits den Verdacht auf Verkehrsverstöße erhärtete. Zudem war das Fahrzeug als gestohlen gemeldet, und die Kennzeichen gehörten nicht zu dem VW. Die Ordnungshüter fanden außerdem weitere gestohlene Nummernschilder im Fahrzeug, was die Situation der 34-Jährigen zusätzlich verschärfte. In der Folge wurden das Auto und die Kennzeichen sichergestellt, und es wurde eine Strafanzeige gegen die Fahrerin erstellt, wie radioenneperuhr.de berichtete.
Rechtliche Konsequenzen bei Drogen im Straßenverkehr
Die Vorfälle in Schwelm sind nicht isoliert, sondern stehen im Kontext strenger Vorschriften bezüglich Drogenkonsums im Straßenverkehr. Ein Führerscheinentzug kann auch ohne das Fahren unter Drogeneinfluss erfolgen, insbesondere wenn der Besitz von Drogen nachgewiesen wird. Dies berechtigt die Fahrerlaubnisbehörde zur Überprüfung der Fahreignung des Betroffenen. Ein sofortiger Führerscheinentzug ist vor allem bei Konsum von harten Drogen wie Kokain, Heroin oder Amphetamin möglich. Nach einer Polizeikontrolle sollten Betroffene unbedingt einen spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren, um ihre Rechte zu wahren, wie unter anderem auf rechtsanwalt-drogen-verkehrsrecht.de angegeben wird.