In der Nacht des 8. Januar 2025 kam es in einem Schnellrestaurant in der Parkallee in Euskirchen zu einem skurrilen Vorfall, der die Polizei auf den Plan rief. Um 22:58 Uhr bemerkten Zeugen einen Mann, der beim Einparken erhebliche Schwierigkeiten hatte. Sein Fahrzeug wackelte, würgte mehrfach ab und blockierte dabei gleich zwei Parkplätze. Ein besorgter Zeuge berichtete, dass der Fahrer, sichtbar hungrig, schwankte.
Der Mann versuchte, im Restaurant mit einem digitalen Bestellpad eine Bestellung aufzugeben, schien dabei jedoch desorientiert. Zeugen alarmierten daraufhin die Polizei, die schnell an den Einsatzort kam. Der 35-jährige Fahrer gestand, zuvor Bier konsumiert zu haben, was sich in einem Atemalkoholtest bestätigte. Dieser ergab einen alarmierenden Wert von 1,66 Promille. Eine Rückfahrt nach Hause war für den stark alkoholisierten Mann nicht mehr möglich.
Polizeiliche Maßnahmen und Konsequenzen
Die Polizei nahm den Mann in Gewahrsam und brachte ihn zur Polizeiwache nach Euskirchen. Dort wurde eine Blutprobe entnommen, und sein Führerschein wurde beschlagnahmt. Die strengen Regelungen zur Alkoholgrenze im Straßenverkehr geben Anlass zur Besorgnis. Senioren und Fahranfänger sollten besonders auf ihre Promillegrenzen achten. Dazu berichtet adac.de, dass bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) ab 0,3 Promille bereits relative Fahruntüchtigkeit eintritt. Dies wird strafbar, wenn Ausfallerscheinungen beobachtet werden.
Angehende Fahrer und Personen unter 21 Jahren haben ein absolutes Alkoholverbot von 0.0 Promille. Bei einem Wert zwischen 0,5 und 1,09 Promille kann ein Bußgeld von 500 Euro sowie zwei Punkte in Flensburg drohen, zusätzlich ist ein einmonatiges Fahrverbot möglich. Ab 1,1 Promille gilt absolute Fahruntüchtigkeit, und ab 1,6 Promille muss der Betroffene mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) rechnen.
Finanzielle Folgen und rechtliche Hinweise
Die rechtlichen Konsequenzen von Alkohol am Steuer sind gravierend. Bei einem Verstoß gegen die 0,0-Promillegrenze wird ein Bußgeld von 250 Euro sowie ein Punkt in Flensburg fällig. Im schlimmsten Fall kann dies zu hohen Geldstrafen sowie einem Entzug der Fahrerlaubnis führen, wie es die Regelungen auf adac.de verdeutlichen.
Darüber hinaus können Versicherungen, im Falle eines Unfalls, bis zu 5000 Euro von dem alkoholisieren Fahrer zurückfordern, wenn dieser als schuldhaft angesehen wird. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt zwar für Schäden des Unfallgegners auf, doch bei Alkohol am Steuer zahlt die Vollkaskoversicherung unter Umständen nur teilweise oder gar nicht.
Dieser Vorfall erinnert eindringlich an die Risiken des Fahrens unter Alkoholeinfluss. Abgesehen von rechtlichen Konsequenzen gefährdet solches Verhalten nicht nur die eigene Sicherheit, sondern die vieler anderer Verkehrsteilnehmer. Dies sollte jedem Fahrer eine Lehre sein, die als Maßstab für zukünftige Entscheidungen dienen sollte.