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Montag, 27. Januar 2025

Trickbetrug im Landkreis Fulda: Vorsicht bei Anrufen!

Trickbetrug im Kreis Fulda: 36-Jähriger wird von falschem Bankmitarbeiter um Geld betrogen. Polizei warnt vor weiteren Vorfällen.

Neues „La Piccola Napoli“: Geldern feiert kulinarische Vielfalt!

Citymanagerin Anne Klatt besucht die neue Pizzeria „La Piccola Napoli“ in Geldern und stärkt die lokale kulinarische Vielfalt.

Neue Selbsthilfegruppe für Lungenkrebspatienten in Moers startet!

Neue Selbsthilfegruppe für Lungenkrebspatienten startet am 12. Februar 2025 im Krankenhaus Bethanien Moers. Austausch und Unterstützung bei jedem zweiten Mittwoch im Monat.

Überstunden im Fokus: So schützen Sie Ihre Rechte am Arbeitsplatz!

Die Thematik der Überstunden ist in vielen Unternehmen ein heißdiskutiertes Thema. Laut Radio Euskirchen erhöhte sich die Anzahl der Überstunden unter den Mitarbeitern eines Projektmanagers, während deren Überstundenkonto kontinuierlich wächst. Dies geschieht in einem rechtlichen Rahmen, den das Arbeitszeitgesetz festlegt.

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Das Arbeitszeitgesetz erlaubt eine tägliche Arbeitszeit von bis zu 10 Stunden. Unternehmen dürfen innerhalb von 6 Monaten oder 24 Wochen jedoch im Durchschnitt nicht mehr als 8 Stunden pro Tag ansetzen. In Ausnahmefällen, wie etwa bei dringendem Arbeitsbedarf, können bis zu 60 Stunden pro Woche geleistet werden. Hierbei ist die Anordnung von Überstunden jedoch stark reglementiert.

Regeln für Überstunden

Ob Mitarbeiter zur Ableistung von Überstunden verpflichtet sind, hängt maßgeblich von ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag ab. Festgelegte wöchentliche Arbeitszeiten – zum Beispiel 35 Stunden – schließen Überstunden nicht automatisch ein, es sei denn, diese sind vertraglich geregelt. Zudem hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Anordnung von Überstunden. Der Arbeitgeber benötigt stets die Zustimmung des Betriebsrats, es sei denn, es handelt sich um betriebliche Notfälle, etwa im Falle eines Brandes.

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Eine besonders wichtige Regel betrifft die Verweigerung von nicht verpflichtenden Überstunden: Eine solche Verweigerung wird nicht als Vertragsverstoß gewertet und kann in der Regel nicht zu einer Kündigung führen. Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV), betont die rechtlichen Feinheiten, die sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber beachten müssen.

EU-Richtlinien und nationale Vorschriften

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Arbeitszeiten unterliegen in der EU der Europäischen Arbeitszeitrichtlinie. Diese legt eine maximale Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche fest und schützt die Arbeitnehmerrechte, darunter Pausenansprüche nach sechs Stunden Arbeitszeit sowie einen Mindestjahresurlaub von vier Wochen. Mitgliedstaaten können eigene Regelungen schaffen, müssen sich aber an diese EU-Vorgaben halten, wie verdi.de erläutert.

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Deutschland hat darauf reagiert, indem es umfassende Regelungen im Arbeitszeitgesetz und Arbeitsschutzgesetz implementiert hat. Diese Gesetze schützen Arbeitnehmer vor überlangen Arbeitszeiten und gefährlichen Arbeitsbedingungen, während spezifische Regeln für besondere Berufsgruppen existieren. Arbeitgeber müssen zudem Gefährdungen am Arbeitsplatz ermitteln und Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten sicherstellen.

Das deutsche Arbeitszeitgesetz ermöglicht es, dass die durchschnittliche Arbeitszeit in einem bestimmten Zeitraum, bei beispielsweise Nachtarbeit, mehr als die übliche Grenze überschreiten kann, solange die regulären Durchschnittswerte eingehalten werden. Auch hier gilt, dass Überstunden und Wochenarbeitszeiten klar geregelt und dokumentiert werden sollten.

Umfassende Regelungen und Vereinbarungen im Bereich Überstunden und Arbeitszeiten sind für beide Seiten von Bedeutung, um faire Bedingungen zu schaffen und arbeitsrechtliche Konflikte zu vermeiden. Die Berücksichtigung der Europäischen Richtlinien sowie der nationalen Gesetze stellt sicher, dass die Rechte der Arbeitnehmer gewahrt bleiben, während Arbeitgeber die Flexibilität haben, auf betriebliche Erfordernisse zu reagieren.

Weitere Informationen, Referenzen & Quellen:

https://www.radioeuskirchen.de/artikel/wie-viele-ueberstunden-sind-erlaubt-2223540.html
https://www.verdi.de/themen/arbeit/++co++3a8fac4e-0069-11ee-8da9-001a4a160129

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