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Donnerstag, 10. April 2025

Bad Dürkheim: Das geheime Erholungsparadies der Pfalz entdeckt!

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Polizei Gelsenkirchen sucht Zeugen: Autodiebstahl am Imbiss!

Polizei Gelsenkirchen sucht Zeugen für Autodiebstahl am 10. Februar 2025 in der Altstadt. Hinweise erbeten!

Verkehrsberuhigung in Harperscheid: Rat beschließt drastische Maßnahmen!

Am Montagabend wurde im Stadtentwicklungsausschuss die Notwendigkeit von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in den Orten Harperscheid und Schöneseiffen erörtert. Ein Beschluss wurde gefasst, der die Aufstellung schräger Verkehrsinseln an den Ortseingängen vorsieht. Dieser Schritt könnte in einem Zeitraum von zwei bis drei Jahren umgesetzt werden, um den klagenden Bürgern über Raser und überladene Lastwagen entgegenzukommen. Trotz der Forderungen der Anwohner zeigte die aktuelle Messung durch die Kreispolizeibehörde und das Straßenverkehrsamt Euskirchen, dass keine gravierenden Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt wurden, was jedoch nicht die Meinung der Bürger widerspiegelt. Bürgermeister Ingo Pfennings äußerte seine Frustration über die schwache Teilnahme an vorherigen Gesprächen, bei denen die zuständigen Behörden nicht persönlich erschienen, sondern lediglich E-Mails verschickten.

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Zudem wurde in der Sitzung deutlich, dass Fußgängerquerungshilfen mit hohen Geschwindigkeiten durchfahren werden können, was weitere Sicherheitsbedenken aufwirft. Verdeckte Messungen der V85-Werte, die eine repräsentative Geschwindigkeitsstatistik darstellen, zeigten Werte von 55 km/h für Lastzüge und 58 km/h für Lkw. Das Straßenverkehrsamt erklärte, dass die gesetzlich vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 für Pkw und Lastwagen nicht umsetzbar sei, ohne gegen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zu verstoßen.

Diskutierte Maßnahmen

In der Diskussion wurden zwei Hauptoptionen zur Verkehrsberuhigung thematisiert: Einerseits die schnell umsetzbaren Fahrbahnverengungen innerorts, die jedoch den Verkehrsfluss stören könnten, und andererseits der aufwendige Bau schräger Verkehrsinseln, der nur außerhalb der Orte realisiert werden kann. Straßen NRW hat die Kostenübernahme für diese Maßnahmen in Aussicht gestellt, doch hierfür muss eine Verwaltungsvereinbarung getroffen werden. Jochen Kupp von der CDU erinnerte an die gemessenen Geschwindigkeiten in Schöneseiffen, die teilweise bis zu 155 km/h für Pkw und 108 km/h für Lkw betrugen. Diese Werte verdeutlichen die akute Gefahr, die von der Strecke ausgeht, insbesondere seit der Erweiterung des ortsansässigen Sägewerks.

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Kupp und Pfennings fordern daher umfassendere bauliche Maßnahmen, um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer in der Region zu erhöhen. Das Thema Verkehrsberuhigung wird oftmals durch verschiedene Maßnahmen wie Einbahnstraßen, Poller, Aufpflasterungen oder Fahrbahnverengungen ergänzt. Diese sollen die Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer regulieren und so die Sicherheit für Anwohner und Fußgänger erhöhen.

Gestaltungsoptionen und rechtliche Grundlagen

Die gesetzliche Grundlage zur Prüfung der Notwendigkeit von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen ist im § 45 Absatz 9 StVO zu finden. Danach muss eine qualifizierte Gefahrenlage vorliegen, um solche Maßnahmen anzuordnen. Zu den erlaubten Techniken zählen beispielsweise Aufpflasterungen, die die Geschwindigkeit der Fahrzeuge auf 25 bis 35 km/h reduzieren sollen. Diese sind keine Verkehrseinrichtungen im herkömmlichen Sinne und können daher nicht von Straßenverkehrsbehörden angeordnet werden. Die Bauausführung wird jedoch von der Straßenbaubehörde kontrolliert.

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Zusammenfassend lässt sich sagen, dass in den nächsten Jahren mit der Umsetzung von Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in Harperscheid und Schöneseiffen zu rechnen ist. Die Einwohner erwarten nicht nur eine Verbesserung ihrer Sicherheit, sondern auch eine Steigerung der Lebensqualität in ihren Wohngebieten.

Weitere Informationen, Referenzen & Quellen:

https://www.ksta.de/region/euskirchen-eifel/schleiden-gemuend/schleiden-verkehrsberuhigung-fuer-schoeneseiffen-und-harperscheid-1001946
https://www.stvo2go.de/massnahmen-verkehrsberuhigung/

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