Am 21. November kam es in Straßbüsch während einer Verkehrskontrolle der Polizei zu einem ungewöhnlichen Vorfall. Ein Fahrzeug führte unerwartete Rückwärtsbewegungen aus und stieß gegen einen Streifenwagen. Bei dem Unfall entstand lediglich Sachschaden an den beteiligten Fahrzeugen.
Bemerkenswert war, dass die 16-Jährige, die am Steuer des Fahrzeugs saß, keinen Führerschein besitzt. Eine Auswertung des Videomaterials im Streifenwagen zeigte, dass die Jugendliche während der Kontrolle vom Fahrersitz auf den Beifahrersitz wechselte, was letztendlich dazu führte, dass das Auto in Bewegung geriet. Die Polizei nahm daraufhin einen Verkehrsunfall auf und erstattete eine Halteranzeige.
Rechtsfolgen des Vorfalls
In Fällen wie diesen leitet die Polizei ein Strafverfahren ein, wenn sie Kenntnis von einer Fahrt ohne Fahrerlaubnis hat. Dies kann sowohl geschehen, wenn die Polizei selbst den Vorfall beobachtet, als auch durch einen Zeugenbericht. Die rechtliche Grundlage dafür ist § 21 des Straßenverkehrsgesetzes, welcher das Fahren ohne Fahrerlaubnis und die Einziehung des Kraftfahrzeugs regelt.
Die Strafen für das Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis können bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafen reichen. Auch der Halter des Fahrzeugs trägt eine Verantwortung und kann bestraft werden, wenn er das Fahren ohne Fahrerlaubnis anordnet oder duldet. Der Halter ist dabei die Person, auf die das Fahrzeug versichert ist. Im Falle von Erstvergehen besteht die Möglichkeit, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen kann. Für Jugendliche unter 18 Jahren sind erzieherische Maßnahmen wie Sozialstunden anstelle von Geld- oder Freiheitsstrafen zu erwarten.
Hat die Strafe weniger als 90 Tagessätze oder eine Freiheitsstrafe von unter drei Monaten, so ist mit keinem Eintrag im Führungszeugnis zu rechnen. Auch eine Sperre für den Erwerb einer Fahrerlaubnis steht in der Regel nicht zu erwarten. Sollte der Vater der 16-Jährigen als Halter des Fahrzeugs fungiert haben, kann auch gegen ihn ein Strafverfahren nach § 21 StVG eingeleitet werden, was gegebenenfalls zu einer Geldstrafe führen könnte.