Am 21. März 2025 plant der Bundesrat die Abstimmung über ein umstrittenes Finanzpaket, das bereits vom Bundestag genehmigt wurde. Vier Landtagsfraktionen der FDP aus Nordrhein-Westfalen, Hessen, Bremen und Baden-Württemberg haben versucht, diese Abstimmung gerichtlich zu verhindern. Sie argumentieren, dass Änderungen zur Schuldenbremse im Finanzpaket in die Kompetenzen der Landesverfassungen eingreifen und daher die Zustimmung der jeweiligen Landtage nötig sei. Die Verfassungsgerichtshöfe haben jedoch alle Eilanträge der FDP abgelehnt.
Wie Zeit Online berichtet, wies der Verfassungsgerichtshof in Münster die Klage der FDP zurück, da diese nicht nachweisen konnte, dass der Landtag in einem ihr zustehenden Recht verletzt sei. Ähnlich verhielt es sich in Hessen und Bremen, wo die Staatsgerichtshöfe die Anträge wegen fehlender Antragsbefugnis als unzulässig abwiesen. Der Gerichtshof in Baden-Württemberg erkannte zwar die Zulässigkeit des Antrags, war jedoch der Meinung, dass die vorgeschlagenen Gründe nicht überzeugend genug waren, um eine einstweilige Anordnung zu rechtfertigen.
Reaktionen der FDP
FDP-Chef Henning Höne sieht die abgelehnten Klagen als Erfolg an, da sie sich positive Perspektiven für das Hauptsacheverfahren erhoffen. Höne betonte, dass die FDP darüber entscheiden wird, ob sie die rechtlichen Schritte fortsetzt, nachdem das Ausführungsgesetz des Bundes vorgelegt worden ist. Dies wird entscheidend sein, um die weiteren Schritte der Partei zu planen und etwaige zukünftige Klagen zu evaluieren, wie Tagesschau hinzugefügt hat.
Das Finanzpaket, über das jetzt im Bundesrat abgestimmt werden soll, umfasst grundlegende Änderungen an der Schuldenbremse, die auch für die Bundesländer gelten. Unter anderem wird es den Bundesländern erlaubt, Kredite bis zu 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) aufzunehmen, was eine wesentliche Lockerung der bisherigen Regelungen darstellt. Dies bedeutet, dass auch die Landesregierungen finanziell flexibler agieren können als zuvor.
Inhalte des Finanzpakets
Gemäß Tagesschau umfasst das Finanzpaket nicht nur Änderungen zur Schuldenbremse, sondern auch ein neues Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro, das für Infrastrukturprojekte und Maßnahmen zur Klimaneutralität bis 2045 vorgesehen ist. Dieses Sondervermögen wird vom regulären Bundeshaushalt getrennt und darf nur für zusätzliche Investitionen verwendet werden, sofern zuvor 10 Prozent des normalen Haushalts für Investitionen ausgegeben werden.
Ein weiterer Aspekt des Pakets ist die Ausnahmeregelung bei Verteidigungsausgaben. Ab einer bestimmten Höhe sind diese nicht mehr der Schuldenbremse unterworfen. Dies ist ein entscheidender Punkt angesichts der nationalen Sicherheitslage, die durch geopolitische Entwicklungen zunehmend in den Fokus rückt.
Die Mitglieder des Bundesrates haben die Herausforderung, am Freitag die Abstimmung vorzubereiten, auch unter dem Druck der politischen Diskussionen und rechtlichen Auseinandersetzungen, die dieser Prozess hervorgebracht hat. Die Bedeutung dieser Gesetzgebungsverfahren könnte weitreichende Konsequenzen für die finanzielle Handlungsfähigkeit sowohl des Bundes als auch der Länder haben.