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Sonntag, 9. März 2025

Rücktritts-Überraschung: Bürgermeister Beisiegel und die Zukunft Obermoschels!

Ralf Beisiegel, Bürgermeister von Obermoschel, kündigt überraschend Rücktritt zum 30. Juni 2023. Auswirkungen auf das MVZ-Projekt.

Koalitionsverhandlungen starten: SPD und Union auf Kurs zur Regierung

Die SPD und CDU evaluieren Koalitionsverhandlungen für eine neue Regierung. Entscheidung am Montag, Verhandlungen ab Donnerstag.

Schwerer Unfall in Vulkaneifel: 17-Jähriger kämpft um sein Leben!

Unfall bei Strotzbüsch (Vulkaneifel) am 8. März 2025: Zwei Verletzte bei Kollision. Polizei untersucht den Vorfall.

Betrunkener feuerte Schüsse während Party in Gelsenkirchen!

Am Abend des 8. März 2025 kam es in einem Vereinsheim in Gelsenkirchen-Rotthausen zu einem alarmierenden Vorfall. Gegen 21:30 Uhr löste ein betrunkener Gast, ein 45-jähriger Mann aus Essen, mehrere Schüsse mit einer Schreckschusspistole in die Luft aus. Die Polizei wurde durch mehrere Anrufer auf diesen Vorfall aufmerksam gemacht. Vor Ort stellte sich heraus, dass es sich um eine private Feier handelte, die schnell in ein gefährliches Szenario umschlug.

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Die Beamten der Polizei Gelsenkirchen hielten den Mann vorläufig fest, da er keinen „Kleinen Waffenschein“ besaß und ebenfalls keine Genehmigung für das Schießen außerhalb von Schießständen vorweisen konnte. In der Folge wurde ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet, und die Polizei beschlagnahmte sowohl die Waffe als auch die Munition. Die Gelsenkirchener Polizei wies darauf hin, dass das Schießen mit Waffen bei Veranstaltungen und in Menschenmengen grundsätzlich verboten und strafbar ist.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Das Waffengesetz in Deutschland regelt den Erwerb und das Führen von Schusswaffen, wie im Gesetzestext unter § 10 Absatz 1 verankert. Um eine Waffe legal besitzen zu können, benötigt man eine entsprechende Erlaubnis, die in Form einer Waffenbesitzkarte erteilt wird. Die häufigste Form ist die grüne Waffenbesitzkarte, die vor dem Erwerb einer Waffe beantragt werden muss.

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  • Grüne Waffenbesitzkarte: Erlaubt Eintragungen für alle Arten von Schusswaffen; Zielgruppe sind Jagdscheininhaber, Sportschützen und Waffenscheininhaber.
  • Gelbe Waffenbesitzkarte: Erlaubt Sportschützen den Erwerb bestimmter Waffen unter spezifischen Bedingungen.
  • Rote Waffenbesitzkarte: Für Wissenschaftler oder Sammler, die eine kulturhistorisch bedeutende Sammlung aufbauen möchten.

Alle Karten erlauben den Besitz von Waffen, jedoch nicht das Führen außerhalb von geschützten Räumen. Um eine Waffe öffentlich zu führen, benötigt man einen kleinen Waffenschein. Für das Führen von Schreckschusswaffen ist dieser Schein notwendig, was in diesem Vorfall besonders relevant war.

Besonderheiten bei Schreckschusspistolen

Schreckschusspistolen sind spezielle Nachbildungen von echten Schusswaffen, die keine Projektile verschießen. Stattdessen feuern sie Kartuschenmunition ab, die einen lauten Knall erzeugt oder chemische Reizstoffe zur Abwehr enthält. Diese Waffen müssen, um legal erworben zu werden, über ein PTB-Prüfsiegel verfügen und die Nutzung ist nur auf befriedetem Besitztum erlaubt, es sei denn, man hat eine spezielle Genehmigung.

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Das Schießen mit einer Schreckschusspistole bei öffentlichen Veranstaltungen ist ohne Genehmigung verboten. Sicherheitsvorkehrungen und gesetzliche Regelungen sollen verhindern, dass aus unsachgemäßer Handhabung schwere Verletzungen entstehen. Die Polizei appelliert eindringlich an die Bevölkerung, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten.

Das tragische Geschehen in Gelsenkirchen verdeutlicht die Wichtigkeit eines verantwortungsvollen Umgangs mit Waffen und die Notwendigkeit, gesetzliche Regelungen zu beachten, um die Sicherheit in der Öffentlichkeit zu gewährleisten. Das Verhalten des 45-jährigen Mannes könnte nicht nur rechtliche Konsequenzen für ihn haben, sondern auch das Sicherheitsgefühl in der Gemeinschaft beeinträchtigen.

Weitere Informationen, Referenzen & Quellen:

https://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/party-in-gelsenkirchen-schuesse-sorgen-fuer-polizeieinsatz-67cd7520bc5cf75105f37240
https://gelsenkirchen.polizei.nrw/artikel/waffen-waffenrecht

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