In Gelsenkirchen wird ab dem 12. Februar 2025 eine umfassende Untersuchung an vier Bombenverdachtspunkten in Schalke-Nord durchgeführt. Dies führt zur Sperrung der Straße „Am Schalker Bahnhof“ in beiden Richtungen für die Dauer von zwei Wochen. Während dieser Zeit bleibt der Hornbach-Parkplatz aus beiden Fahrtrichtungen erreichbar, jedoch ist die Glückauf-Kampfbahn nur noch über die Caubstraße zugänglich. Die Stadt Gelsenkirchen hat bereits Umleitungen eingerichtet, um den Verkehr umzuleiten und die Effizienz der Maßnahmen zu gewährleisten. Laut radioemscherlippe.de wird die Kampfmitteluntersuchung voraussichtlich bis zum 25. Februar 2025 andauern.
Die Notwendigkeit solcher Maßnahmen ergibt sich aus den häufigen Funden von Kampfmitteln, die in Nordrhein-Westfalen selbst Jahrzehnte nach dem Endes des Zweiten Weltkriegs noch bei Erdarbeiten auftreten. Es ist wichtig zu betonen, dass die ordnungsbehördlichen Stellen für die Gefahrenabwehr und den Schutz der Bevölkerung zuständig sind, wie gelsenkirchen.de hervorhebt. Das Land Nordrhein-Westfalen unterhält einen speziellen Kampfmittelbeseitigungsdienst, um die örtlichen Ordnungsbehörden zu unterstützen. Zu den potenziellen Gefahren zählen neben Bomben auch Granaten, Munition und andere Waffen, die aus dem Zeitraum des Zweiten Weltkriegs oder der heutigen Produktion stammen.
Vorsichtsmaßnahmen und Verfahren
Bei Feststellung eines Kampfmittels sind bestimmte Verhaltensregeln zu beachten. Die örtlichen Behörden empfehlen, Kampfmittel niemals zu berühren oder anzufassen. Stattdessen sollten Betroffene die Fundstelle markieren und Abstand halten. Eine unverzügliche Meldung an die örtliche Ordnungsbehörde oder Polizei ist Pflicht, um gezielte Maßnahmen zur Entschärfung einzuleiten. Der Gefährdungsbereich für Kampfmittel liegt typischerweise bei einer Tiefe von bis zu 8 Metern unter der Geländeoberkante seit Mai 1945.
Für Grundstückseigentümer ist es von großer Bedeutung, sich regelmäßig über die Kampfmittelproblematik zu informieren. Vor geplanten Erdaushubarbeiten müssen möglicherweise Anträge zur Luftbildauswertung gestellt werden, um sicherzustellen, dass keine Kampfmittel im Boden verborgen sind. Diese Anträge können einfach formlos oder per E-Mail beim zuständigen Amt eingereicht werden. Es ist jedoch zu beachten, dass die Bearbeitung solcher Anträge mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann, wie brd.nrw.de erläutert.
Zusammenfassend zeigt sich, dass weitergehende Sicherheitsüberprüfungen sowie Anträge für Oberflächendetektionen und Sondierungsbohrungen erforderlich sind, um eine gefahrlose Bauumgebung zu schaffen und die Bevölkerung zu schützen. Die Beseitigung von Kampfmitteln hat dabei sowohl präventive als auch reaktive Komponenten, die eng mit den örtlichen Ordnungsbehörden abgestimmt sind.