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Donnerstag, 30. Januar 2025

Eishockey-Deutschland trauert um Tobias Eder: Ein viel zu frühes Ende!

Tobias Eder, talentierter Eishockeyspieler, starb mit 26 Jahren an Krebs; die Community trauert um ihn und gedenkt ihm in Krefeld.

Meiko Wäschenbach verlässt den 1. FC Köln: Neue Herausforderung in Karlsruhe!

Der 1. FC Köln vermeldet den Wechsel von Meiko Wäschenbach zum Karlsruher SC und feiert den A-Junioren-Sieg gegen Paderborn.

AfD-Kandidaten in Aachen: Wahl wegen formaler Fehler ungültig!

AfD-Direktkandidaten in Aachen wegen formaler Fehler abgelehnt. Entscheidung des Landeswahlausschusses am 30. Januar 2025.

Bundespolizei greift durch: Festnahmen am Dortmunder Hauptbahnhof!

Am 29. Januar 2025 führte die Bundespolizei in den Hauptbahnhöfen von Dortmund und Gelsenkirchen Kontrollen durch, bei denen zwei gesuchte Straftäter festgenommen wurden. Dies geschah im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen, die darauf abzielen, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.

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In Dortmund wurde um 16 Uhr ein 29-jähriger Mann festgenommen. Er war aufgrund eines Strafbefehls des Amtsgerichts Dortmund gesucht, der ihm im November 2023 wegen Erschleichens von Leistungen auferlegt wurde. Der zu zahlende Betrag betrug insgesamt 300 Euro, bestehend aus 30 Tagessätzen zu je 10 Euro. Da er diese Geldstrafe nicht begleichen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt Dortmund gebracht, wo er voraussichtlich 30 Tage verbringen wird. Das Erschleichen von Leistungen stellt einen Straftatbestand im deutschen Strafrecht dar, der in § 265a StGB geregelt ist und vor allem bei Fällen wie dem Schwarzfahren Anwendung findet.

Festnahme in Gelsenkirchen

Nur 20 Minuten nach der Festnahme in Dortmund wurde auch eine 19-jährige Frau in Gelsenkirchen von den Beamten gefasst. Auch sie war wegen Erschleichens von Leistungen gesucht und hatte einen ähnlichen Strafbefehl des Amtsgerichts Gelsenkirchen erhalten. Wie ihr Vorgänger in Dortmund war sie verpflichtet, eine Geldstrafe von ebenfalls 300 Euro zu zahlen. Allerdings konnte sie den Betrag direkt vor Ort in der Wache der Bundespolizei bezahlen, wodurch sie einer Freiheitsstrafe von 15 Tagen entging. Nach der Begleichung der Geldstrafe durfte sie ihren Weg fortsetzen.

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Das Erschleichen von Leistungen ist ein weit verbreitetes Delikt in Deutschland. Im Jahr 2022 wurden über 133.000 Fälle angezeigt, bei denen die häufigste Form das Schwarzfahren war. Die Aufklärungsquote liegt dabei nahezu bei 100 Prozent, was auf die effizienten Kontrollen der Polizei zurückzuführen ist. Die Vorschrift wurde geschaffen, um eine Lücke im Betrugsrecht zu schließen und gilt als Vergehen, das mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr geahndet werden kann.

  • Bundespolizei führte Kontrollen in Dortmund und Gelsenkirchen durch.
  • 29-Jähriger in Dortmund: Geldstrafe von 300 Euro, Festnahme wegen Erschleichens von Leistungen.
  • 19-Jährige in Gelsenkirchen: Gleiche Geldstrafe, konnte vor Ort zahlen und entging Freiheitsstrafe.
  • Erschleichen von Leistungen: Regelung nach § 265a StGB, häufigstes Delikt ist Schwarzfahren.
  • Effizienz der Kontrollen: nahezu 100% Aufklärungsquote.

Weitere Informationen, Referenzen & Quellen:

https://www.ruhrnachrichten.de/dortmund/vom-hauptbahnhof-dortmund-ins-gefaengnis-mann-29-konnte-geldstrafe-nicht-zahlen-w991740-2001537935/
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5960189

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