Am 18. Januar 2025 machte sich eine Gruppe in Gelsenkirchen auf den Weg, um Plakate aufzuhängen. Die Aktivisten waren sich der rechtlichen Rahmenbedingungen bewusst, die besagen, dass die Plakatierung erst ab 18 Uhr erlaubt ist. Allerdings erschien bereits nach fünf Minuten das Ordnungsamt, während die Gruppe das zweite Plakat anbringen wollte. Es war erst 16:30 Uhr, und die Mitarbeiter des Ordnungsamts forderten die sofortige Abnahme der Plakate, da sonst eine Ordnungswidrigkeit vorliege.
Die Gruppe sah sich mit einer unkooperativen Mitarbeiterin des Ordnungsamts konfrontiert, während ein Kollege kurz erklärte, dass auf die Einhaltung der Zeitregel geachtet werden müsse. Diese Intervention kam zu einem Zeitpunkt, an dem die Dunkelheit um 18 Uhr und die Gefahren an der stark befahrenen Straße bereits ignoriert wurden. Trotz dieser Schwierigkeiten versicherte die Kommune, dass die Plakataktion nur begrenzt auf 15 Plakate im Stadtteil gestattet sei.
Ungleichheit bei der Plakatierung
Interessanterweise berichteten Leser darüber, dass die örtliche SPD ihre Plakate ebenfalls vor Beginn der erlaubten Zeit aufgehängt hatte. Unklar bleibt, ob das Ordnungsamt auch gegen die SPD Bußgelder verhängt. Ein Hinweis, den die Gruppe bei ihrer Intervention äußerte, bezog sich auf die Tatsache, dass die AfD bereits vorher Werbeflächen angemietet und ihre Plakate aufgehängt hatte. Diese Ungleichbehandlung sorgte für Kritik an der Priorität des Ordnungsamts in Bezug auf andere, möglicherweise dringlichere Probleme in Gelsenkirchen.
Die aktuelle Situation wirft ein Licht auf die Herausforderungen, denen sich die kommunalen Verwaltungen in Gelsenkirchen stellen müssen. Das Ordnungsamt hat die Aufgabe, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Laut ortsdienst.de gehört dazu auch die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, welche die Grundlage für die Maßnahmen der Beamten darstellt.
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Die gesetzlichen Vorgaben zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit umfassen zahlreiche Aspekte, die von der Gefahrenabwehr bis hin zur Überwachung von Verkehrsverstößen reichen. Wie auch von bpb.de erklärt, kann die Polizei im Rahmen der Generalklausel des Polizei- und Ordnungsrechts präventiv eingreifen, um zu verhindern, dass gegen geltendes Recht verstoßen wird.
Trotz der strengen Auflagen der Behörde, die für die Bildung und Einhaltung von Regeln zuständig ist, hat die Gruppe ihre Plakate letztlich im Dunkeln und bei Nebel aufgehängt, nachdem sie sich von der Intervention des Ordnungsamts nicht beirren ließ. Dies zeigt, dass die Auseinandersetzungen um das Thema Plakatierung in Gelsenkirchen nicht nur eine Frage der Regelbefolgung sind, sondern auch eine tiefere Diskussion über Gleichheit und Gerechtigkeit in der politischen Kommunikation anstoßen können.