Die Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen (NRW) hat erhebliche Auswirkungen auf die Steuerlast der Eigentümer. Ab dem Jahr 2025 kommen die neuen Grundsteuerbescheide, die aus einer umfassenden Neubewertung von rund 6,4 Millionen wirtschaftlichen Einheiten resultieren. Diese Reform zielt darauf ab, veraltete Werte zu ersetzen und die Steuererhebung auf eine neue Grundlage zu stellen. Dennoch wird erwartet, dass die meisten Eigentümer, insbesondere in Gemeinden mit hohen Hebesätzen, tendenziell mehr bezahlen müssen, selbst wenn einige Kommunen ihre Hebesätze senken oder gleich halten. Der Bund der Steuerzahler NRW äußert sich besorgt und erwartet steigende Belastungen für die Bürger. Laut wa.de haben einige Städte in NRW drastische Erhöhungen bei den Hebesätzen vorgenommen.
Die neuen Hebesätze variieren erheblich zwischen den Kommunen. Beispiele für Städte mit den höchsten Hebesätzen sind:
Stadt | Kreis | Hebesatz |
---|---|---|
Monheim | Kreis Mettmann | 354% |
Niederzier | Kreis Düren | 460% |
Lindlar | Oberbergischer Kreis | 1048% |
Windeck | Rhein-Sieg-Kreis | 826% |
Inden | Kreis Düren | 797% |
Erkelenz | Kreis Heinsberg | 467% |
Neunkirchen-Seelscheid | Rhein-Sieg-Kreis | 783% |
Much | Rhein-Sieg-Kreis | 819% |
Reichshof | Oberbergischer Kreis | 724% |
Odenthal | Rheinisch-Bergischer Kreis | 891% |
Faktoren der Grundsteuerermittlung
Dass die Höhe der Grundsteuer für Bürger und Unternehmen unterschiedlich ausfallen kann, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab wie dem Grundsteuerwert, der Steuermesszahl und dem angewandten Hebesatz. Das neue System beruht auf einer Aufkommensneutralität, die zwar vorschreibt, dass das Grundsteueraufkommen in den Kommunen nach der Reform ähnlich hoch bleiben soll wie vorher, aber keine verbindlichen Vorgaben für die einzelnen Hebesätze enthält. Diese können von den Kommunen eigenständig festgelegt werden, wobei einige Städte bereits ihre Hebesätze stark angehoben haben. Die aufsichtsführende Finanzverwaltung NRW hat jedoch finanzverwaltung.nrw.de darauf hingewiesen, dass die Hebesätze der stabilen Steuererhebung dienen sollen, was nicht automatisch bedeutet, dass die Steuerlast konstant bleibt.
Ein weiterer zentraler Punkt ist, dass von der Reform auch unbebaute Grundstücke betroffen sind. Höhere Steuern auf diese Flächen sollen helfen, dem Wohnraummangel entgegenzuwirken. Kritiker der Reform befürchten jedoch, dass dies insbesondere für Eigentümer von unbebauten Grundstücken zu drastischen Erhöhungen führen wird. Unterstützt wird die Maßnahme durch das Bundesfinanzministerium, welches höhere Hebesätze für baureife Grundstücke befürwortet, um eine stärkere Spekulation auf dem Wohnungsmarkt zu verhindern. Die Grundsteuer wird demnach ermittelt, indem der Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz multipliziert und durch 100 dividiert wird.