Am 16. Januar 2025 hat das Städtische Klinikum Gütersloh seinen positiven Standpunkt zur Einführung der Elektronischen Patientenakte (ePA) bekräftigt. Der Sprecher des Klinikums hebt hervor, dass die ePA wesentliche Vorteile für die Verwaltung mit sich bringt, indem sie den Aufwand erheblich minimiert. Gerade in Notfallsituationen wird erwartet, dass Ärzte und Krankenhäuser raschen Zugriff auf wichtige Patientendaten erhalten.
Kaufmännischer Leiter Andreas Tyzak teilte mit, dass bereits umfassende Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der ePA ergriffen wurden. Gleichwohl äußerte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) Bedenken und machte deutlich, dass eine absolut sichere ePA nicht garantiert werden kann. Lauterbach nimmt die Sicherheitsbedenken ernst und hat versichert, dass bis zum bundesweiten Start der ePA im April 2025 alle bekannten Mängel behoben werden sollen. In Gesprächen mit den Fachleuten des Chaos Computer Clubs (CCC) wurde zusätzlich Transparenz gefordert, da dieser bereits mögliche Sicherheitslücken aufgedeckt hat.
Sicherheitsmaßnahmen und Pilotphase
Um einen reibungslosen Start der ePA zu gewährleisten, wurde in drei Modellregionen, darunter Nordrhein-Westfalen, eine Pilotphase eingeläutet. Diese testet die ePA in Praxen, Kliniken und Apotheken sowie deren Funktionalität. Lauterbach sichert zu, dass die Pilotphase unter Berücksichtigung hoher Sicherheitsstandards durchgeführt wird. Dies weil er die Sicherheit der ePA für besonders wichtig hält und ein höheres Sicherheitsniveau als in vielen anderen Ländern anstrebt.
Das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat derweil grünes Licht für den Beginn der Pilotphase gegeben. Gesundheitsminister Lauterbach hat betont, dass sämtliche Probleme, die in dieser Phase festgestellt werden, ernst genommen und ausgeräumt werden sollen, um den bundesweiten Einsatz der ePA im geplanten Zeitraum zu ermöglichen.
Regelungen für Minderjährige
Bezüglich der Nutzung der ePA gibt es neue Regelungen für minderjährige Patienten. Es existiert keine gesetzliche Altersbeschränkung für die Einrichtung oder Nutzung der ePA. Jedoch müssen die allgemeinen Richtlinien zur gesetzlichen Vertretung von Minderjährigen beachtet werden. Insbesondere beziehen sich diese auf die Regelungen zur elterlichen Sorge. Während minderjährige Patienten ab 15 Jahren in der Lage sind, eigenständig ärztliche Versorgung in Anspruch zu nehmen, liegt die Verantwortung für die Datenverarbeitung in der ePA allerdings zunächst bei den gesetzlichen Vertretern.
Eltern müssen zustimmen, welche Informationen in der ePA festgehalten werden und wer Zugriff hat. Es können jedoch auch einwilligungsfähige Minderjährige entschieden, welche Daten in der ePA gespeichert werden, ohne die Zustimmung ihrer Eltern einholen zu müssen. Diese Rechte können jedoch nur im Einzelfall überprüft und festgestellt werden. Es ist vorgesehen, dass spätestens mit 15 Jahren die Jugendlichen die ePA selbstständig nutzen können.
In Anbetracht der fortschreitenden Digitalisierung im Gesundheitswesen wird die erfolgreiche Einführung und Verwaltung der Elektronischen Patientenakte entscheidend sein, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und die Patientenversorgung zu verbessern. Die Städtische Klinikum Gütersloh erhofft sich durch die ePA sowohl eine Erleichterung in der täglichen Arbeit als auch eine Verbesserung der Patientenkommunikation, während Stuttgarter Zeitung über die Bemühungen von Lauterbach berichtet, die bestehenden Sicherheitsprobleme zu lösen. Weitere Informationen über die gesetzlichen Regelungen zur Vermögensverwaltung und Nutzung der ePA finden sich beim Bundesgesundheitsministerium.