Am 11. April 2025 erging ein Urteil des Landgerichts Hagen gegen drei Männer aus Nachrodt-Wiblingwerde und Altena. Sie wurden wegen eines Übergriffs auf zwei Frauen verurteilt, der sich vor zwei Jahren in Hagen ereignete. Laut radiomk.de sind die Frauen während dieses Vorfalls nicht nur mit einem Baseballschläger geschlagen, sondern auch bedroht worden. Die Täter zwingten die Opfer, in ihrem Fahrzeug nach Altena zu fahren, wo sie über mehrere Stunden festgehalten wurden.
Der Hintergrund der Tat war ein angeblicher Geldtransfer in die Türkei, was die Gewaltanwendung der Männer offenbar motivierte. In dem nun ergangenen Urteil wurden die Täter zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt, die zwischen zwei und drei Jahren und sechs Monaten liegen. Besonders auffällig ist, dass bei einem Angeklagten die Tatbestände der Freiheitsberaubung, Nötigung und schweren Körperverletzung als erfüllt angesehen wurden, während die anderen beiden Angeklagten nur teilweise für bestimmte Delikte verurteilt wurden. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Rechtliche Einordnung der Tat
Um die rechtlichen Aspekte dieser Verurteilung besser zu verstehen, ist es hilfreich, auf die grundlegenden Definitionen von Freiheitsberaubung und Nötigung einzugehen. Laut einem BGH-Beschluss vom 2. Juni 2018 wird im Zusammenhang mit der Freiheitsberaubung und (versuchter) Nötigung behandelt, dass eine Freiheitsberaubung nicht nur durch physische Einschüsse, sondern auch durch andere Mittel geschehen kann, wie z.B. durch Täuschung oder Gewaltanwendung. Diese Aspekte sind in der Rechtsprechung essenziell, um die Schwere des Vergehens zu bestimmen und die entsprechenden Strafen zu verhängen, was auch die Lage der Verurteilten in diesem Fall erklärt juraexamen.info.
Insbesondere betont der BGH, dass die Freiheitsberaubung als ein eigenständiges Delikt auch dann bestehen bleibt, wenn sie nur tatbestandsmäßiges Mittel für andere Delikte ist, es sei denn, die Freiheitsberaubung hat keinen eigenen Unrechtsgehalt. In diesem Fall, in dem die Frauen geschlagen und bedroht wurden, lässt sich die Unrechtmäßigkeit der Freiheitsberaubung klar nachweisen, da zusätzliche Delikte wie Nötigung und Körperverletzung hinzukommen.
Kriterien für Freiheitsberaubung
- Freiheitsberaubung gemäß § 239 Abs. 1 Alt. 2 StGB durch Festhalten und physische Gewalt.
- Körperverletzung durch Schläge gemäß §§ 223 Abs. 1 Var. 1 und 2 StGB.
- Versuchte Nötigung durch Drohung gemäß § 240 Abs. 1 StGB.
Diese rechtlichen Rahmenbedingungen machen deutlich, dass die Urteile in diesem Fall nicht nur für die Täter, sondern auch für die rechtliche Praxis von Bedeutung sind, einschließlich der unterschiedlichen juristischen Interpretationen von Delikten wie Freiheitseinschränkung und deren Kombination mit weiteren Straftaten. Die Verhandlungen und das letztliche Urteil werden daher nicht nur die Verurteilten, sondern möglicherweise auch künftige Fälle dieser Art nachhaltig beeinflussen, wie in weiteren Fällen zur Freiheitsberaubung bereits erkannt wurde jura-online.de.