In Sachsen-Anhalt hat sich die Gewässerqualität seit den späten 1980er Jahren merklich verbessert. Die Flüsse des Bundeslandes weisen mittlerweile Flussbadetage auf, und der Verzehr von Fisch stellt keine akute Gesundheitsgefahr mehr dar. Doch trotz dieser Fortschritte wird der Zustand der Oberflächengewässer nach EU-Standards überwiegend als chemisch schlecht eingestuft. Dies geht aus einem Bericht von mz.de hervor.
Die EU-Bewertungssysteme analysieren eine Vielzahl von gefährlichen Stoffen, wobei ein „guter Zustand“ die Einhaltung aller festgelegten Grenzwerte erfordert. Hierbei sind jedoch fehlende Zwischenstufen im Bewertungssystem ein Problem. Umweltschützer kritisieren, dass einige Grenzwerte als extrem niedrig angesehen werden. Gleichzeitig werden Verstöße gegen Gewässerschutzgesetze, insbesondere seitens der Landwirte, nur selten geahndet.
Herausforderungen im Gewässerschutz
Die gesetzlichen Vorgaben für Gewässerrandstreifen scheinen wenig wirksam, da diese oft bis zur Wasserkante bearbeitet werden. Auch der ökologische Zustand der Gewässer hat sich nicht hinreichend verbessert; viele Tier- und Pflanzenarten sind bereits verschwunden. Dies zeigt, dass Gewässerschutz in Sachsen-Anhalt eine langfristige Herausforderung bleibt. Laut dem Umweltbundesamt gelangen schädliche Stoffe aus verschiedenen Quellen wie Haushalten, Industrie, Gewerbe, Verkehr und Landwirtschaft in die Gewässer.
Die Fortschritte in der Analysetechnik ermöglichen es, selbst kleinste Konzentrationen schädlicher Stoffe aufzuspüren. Dies steht im Einklang mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie, die die Festlegung von Umweltqualitätsnormen für relevante Stoffe fordert. Dabei werden diese Stoffe in Gruppen eingeteilt, die sowohl EU-weit als auch lokal von Bedeutung sind.
EU-Normen und ihre Konsequenzen
Die chemische Gewässergüteklassifikation ist entscheidend für die Beurteilung der Belastung von Binnengewässern in Deutschland. Die wichtigsten Anforderungen werden in der novellierten Richtlinie 2013/39/EU geregelt, die insgesamt 45 prioritäre Stoffe umfasst. Von diesen sind 21 als prioritär gefährlich eingestuft. Eine Überschreitung des Nitrat-Aktionswertes von 50 mg/l erfordert zudem Maßnahmen zur Reduzierung der Belastung.
Die Umweltqualitätsnormen, die sowohl den Schutz der Gewässerorganismen als auch der menschlichen Gesundheit berücksichtigen, sind regelmäßig zu überprüfen. Der Anhang X der Wasserrahmenrichtlinie wird alle vier Jahre überarbeitet, um sicherzustellen, dass aktuelle Daten und wissenschaftliche Erkenntnisse in die Bewertung einfließen. Die zunehmende Bedeutung der Beobachtungsliste (Watch List) für Stoffe mit unzureichenden Daten zeigt, dass auch hormonell wirksame Chemikalien und bestimmte Pflanzenschutzmittel beobachtet werden müssen.
Zusammenfassend zeigt sich, dass, trotz der erzielten Fortschritte in der Gewässerqualität in Sachsen-Anhalt, viele Herausforderungen weiter bestehen. Ein effektiver Gewässerschutz bleibt eine komplexe und vielschichtige Anforderung, die sowohl lokale Initiativen als auch EU-weite Regelungen erfordert, um die Gesundheit der Gewässer und ihrer Organismen langfristig zu sichern.