Am 29. Januar 2025 ist die Liste der Direktkandidatinnen und -kandidaten für die kommende Bundestagswahl nun vollständig. Ingesamt wurden 22 Kandidatinnen und Kandidaten aufgestellt, von denen jedoch zwei die erforderlichen Unterschriften nicht sammeln konnten. Damit sind 20 Bewerberinnen und Bewerber zur Wahl zugelassen worden, wie Radio Ennepe Ruhr berichtet.
Der Wahlkreis 137 umfasst Hagen und den Ennepe-Ruhr-Kreis 1, einschließlich der Städte Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg und Schwelm. Hier treten drei Frauen und sieben Männer zur Wahl an. Der Wahlkreis 138, der Hattingen, Herdecke, Sprockhövel, Wetter und Witten umfasst, hat ebenfalls drei Kandidatinnen und sieben Kandidaten aufgestellt. Besonders auffällig ist, dass die Kandidaten Norman Kerner von Bündnis C und Heinrich Helten von Die Partei aufgrund fehlender Unterstützungsunterschriften nicht zur Wahl zugelassen werden konnten.
Kandidierende im Details
In Wahlkreis 137 stellen sich folgende Kandidaten zur Wahl:
- Timo Schisanowski (SPD, Hagen)
- Tijen Ataoglu (CDU, Wipperfürth)
- Dr. Thomas Jalili Tanha (Bündnis 90/Die Grünen, Hagen)
- Katrin Helling-Plahr (FDP, Hagen)
- Michael Eiche (AfD, Düsseldorf)
- Jürgen Hans Senge (Die Linke, Schwelm)
- Ali Bülbül (Die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer, Hagen)
- Karen Buchholz (Freie Wähler, Wetter/Ruhr)
- Reinhard Johannes Funk (MLPD, Hagen)
- Andreas Kroll (Bündnis Sahra Wagenknecht, Hagen)
Im Wahlkreis 138 sind folgende Kandidierende aufgestellt:
- Axel Echeverria (SPD, Witten)
- Dr. Katja Strauss-Köster (CDU, Herdecke)
- Dr. Janosch Dahmen (Bündnis 90/Die Grünen, Berlin)
- Anna Neumann (FDP, Hattingen)
- Heike Bandmann (AfD, Ennepetal)
- Ursula Weiß (Die Linke, Witten)
- Matthias Scholz (Die Partei, Hagen)
- Daniel Jakoby (Freie Wähler, Wetter/Ruhr)
- Achim Czylwick (Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands, Witten)
- Anders Arendt (Bündnis Deutschland, Dorsten)
Unterstützungsunterschriften und Wahlgesetz
Um ihre Kandidatur zu legitimieren, müssen Kandidaten, die nicht Mitglied einer etablierten Partei sind, persönliche, handschriftliche Unterstützungsunterschriften von mindestens 200 wahlberechtigten Personen im jeweiligen Wahlkreis sammeln. Erst nach der offiziellen Aufstellung der Bewerber darf mit dem Sammeln der Unterschriften begonnen werden, und die Unterschriften müssen bis spätestens 69 Tage vor der Wahl eingereicht werden, wie die Bundeswahlleiterin hervorhebt.
Die nächsten Wahlen werden nicht nur die Kandidaten und ihre Parteien an die Urnen bringen, sondern auch unter einem neuen Wahlrecht stattfinden. Eine grundlegende Reform des Bundeswahlgesetzes, die im Jahr 2023 beschlossen wurde, beinhaltet unter anderem die Abschaffung von Überhang- und Ausgleichsmandaten sowie die Einführung einer Zweitstimmendeckung. Diese Änderungen sollen die Größe des Bundestages auf maximal 630 Abgeordnete begrenzen. Zu beachten ist auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das am 30. Juli 2024 feststellte, dass die strenge Fünf-Prozent-Klausel verfassungswidrig ist und somit in der bevorstehenden Wahl vorläufig nicht gültig bleibt. Für die Wahl im ersten Quartal 2025 gelten demnach neue Auflagen und Veränderungen, die Wahlberechtigte und Parteien an den Urnen merklich betreffen werden.
Das informiert über die aktuellen Entwicklungen zur Bundestagswahl, die einen bedeutenden Schritt in der deutschen parlamentarischen Geschichte darstellen werden und eventuell fundamentale Auswirkungen auf die politische Landschaft haben könnten.