Am 21. Februar 2025 bot sich eine außergewöhnliche Gelegenheit, als ein Luftschutzbunker aus dem Zweiten Weltkrieg in Hamm zur Zwangsversteigerung ausgeschrieben wurde. Der Bunker, an der Posener Straße 1 gelegen, umfasst eine Gesamtfläche von 915 Quadratmetern und ist seit 1941 als Luftschutzbunker Nr. 5 bekannt. Er war ursprünglich zum Schutz der Bevölkerung während Luftangriffen gedacht, erlebte jedoch tragische Ereignisse, darunter eine Massenpanik am 25. Oktober 1944, bei der mehrere Menschen ums Leben kamen.
Das startende Gebot für die Versteigerung lag bei einem symbolischen Euro. Jedoch stellte sich heraus, dass der Zustand des Bunkers alles andere als einladend ist. Er steht seit Jahren leer und leidet unter gravierenden Instandhaltungsproblemen. Experten schätzen die Kosten für eine Sanierung auf mehrere hunderttausend Euro, während die Abrisskosten auf über 600.000 Euro beziffert werden. Diese hohen Kosten werfen die Frage auf, ob eine wirtschaftliche Nutzung des Objekts überhaupt möglich ist. Ein Gutachter bestätigte, dass die Nutzung des Bunkers nicht rentabel sei, und beschrieb den Zustand als ungepflegt mit einem klaren Instandhaltungsstau.
Versteigerung ohne Zuschlag
Bei der Versteigerung waren über 100 Interessierte sowie Schaulustige anwesend. Trotz des lebhaften Interesses erhielten die Eigentümer, die wegen unbezahlter Grundbesitzabgaben in das Verfahren gerieten, keinen Zuschlag. Ein sächsisches Unternehmen hatte mit einem Gebot von 117.000 Euro die höchste Offerte abgegeben, blieb jedoch letztlich ohne Erfolg. Der Zuschlag wurde aus „formellen Gründen“ verweigert, da das Gebot von einer Gesellschaft und nicht von einer Privatperson abgegeben wurde, teilte die Gerichtssprecherin Nina Schraml mit.
Rudolf Brauner von der McKinley AG, der ebenfalls an der Versteigerung teilnahm, präsentierte einen Mietvertrag für den Bunker und zahlte die ausstehenden Abgaben direkt vor Ort. Dennoch war die Freude über den vermeintlichen Zuschlag von kurzer Dauer, da das Gericht beschloss, den Zuschlag mit Verzögerung zu verkünden. Ernsthafte Bieter verloren schließlich die Geduld, und das zweithöchste Gebot konnte verfahrensrechtlich nicht berücksichtigt werden. Die Beteiligten haben nun die Möglichkeit, binnen zwei Wochen gegen diesen Beschluss Beschwerde einzulegen.
Die Zukunft des Bunkers
Die Stadt Hamm steht nun vor der Entscheidung, ob das Zwangsversteigerungsverfahren fortgesetzt wird. Ob ein neuer Termin angesetzt wird, hängt von der Begleichung sämtlicher rückständiger Forderungen ab. Die Perspektive für den historischen Bunker bleibt angespannt; er befindet sich zwischen Wohnhäusern, wird oft als Abstellfläche für Autos genutzt und hat somit sein ursprüngliches, schützerisches Potenzial längst verloren. Trotz der Möglichkeit, dass ähnliche Luftschutzbunker in der Vergangenheit umgebaut wurden, ist der zukünftige Umgang mit diesem Bunker mehr als ungewiss.
Die Stadt Hamm möchte das ungeliebte Erbe möglichst schnell loswerden und hat aus diesem Grund der Zwangsversteigerung zugestimmt. Die Versteigerung wurde vom Amtsgericht Hamm angestoßen, nachdem die Besitzer in Rückstand mit ihren Zahlungen gerieten.wa.de berichtet, dass … Das Bunkergrundstück, das nicht nur über meterdicke Wände verfügt, sondern auch eine bewegte Geschichte hat, bleibt damit einem ungewissen Schicksal überlassen.
Der Bunker illustrated die Problematiken bei der Aufarbeitung von Vergangenheit und die Herausforderungen, die mit der Erhaltung solcher historischen Stätten einhergehen. Während die Stadt auf eine Lösung hofft, wird der Luftschutzbunker weiterhin als ein Relikt einer anderen Zeit gesehen, dessen Zukunft jedoch ungewiss bleibt.RTL.de berichtet, dass … Ein weiterer, ähnlich gearteter Bunker in Hamm ist zudem in einen Untreue-Prozess verwickelt, es gibt jedoch keine Bestätigung, dass dieser in irgendeiner Weise mit dem Bunker an der Posener Straße in Verbindung steht.wa.de informiert darüber.