Am 20. März 2025 fordern die Fraktionen von SPD und FDP im Kreis Heinsberg die Nordrhein-Westfalen-Landesregierung auf, dringend Klarheit über den Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Grundschulkinder, der ab 2026 in Kraft tritt, zu schaffen. Die schwarz-grüne Regierungskoalition hat zwar einen gemeinsamen Erlass vorgelegt, der jedoch viele wichtige Fragen offenlässt. FDP-Fraktionschef Stefan Lenzen kritisiert die Regierungsparteien scharf, da er eine Vernachlässigung der Bildungs- und Aufstiegschancen von Kindern sieht. Er hebt hervor, dass ohne eine rechtliche Verankerung der Zusammenarbeit von Verwaltung, Kinder- und Jugendhilfe sowie Schulen keine Fortschritte zu erwarten sind.
Andrea Reh, stellvertretende Landrätin und Sprecherin der SPD-Kreistagsfraktion, fordert eine klare Ausgestaltung der Betreuungseinrichtungen, damit diese weiterhin als Bildungseinrichtungen fungieren und soziale Ungleichheiten abgebaut werden. Dabei kritisiert sie die Abhängigkeit der Kinderbetreuung in NRW von den finanziellen Möglichkeiten der Kommunen, was tiefere Probleme in der Infrastruktur zur Folge hat. Die SPD und FDP fordern ein „Landesausführungsgesetz“ bis Sommer 2025, um den Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung sicherzustellen, denn ohne rechtliche Rahmenbedingungen drohen den Kommunen hohe Kosten in den kommenden Jahren.
Aktuelle Entwicklungen der Ganztagsförderung
Seit 2010 regelt ein Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung die Ganztagsschulen und Betreuungsangebote im Primarbereich sowie der Sekundarstufe I. Heinsberg Magazin berichtet, dass Ganztagsschulen zahlreiche Vorteile bieten: Sie erleichtern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, bieten gezielte Förderung für Kinder und stellen ganzheitliche Bildungsangebote zur Verfügung. Dennoch ist der Bedarf an Ganztagsangeboten für Grundschulkinder landes- und bundesweit noch nicht gedeckt.
Das im Oktober 2021 beschlossene Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) regelt den Rechtsanspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen für Grundschulkinder, der ab August 2026 wirksam wird. Der Rechtsanspruch gilt für Erstklässler und wird bis zum Schuljahr 2029/30 auf alle Grundschuljahre ausgeweitet. Dabei sieht das Achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII) einen Betreuungsumfang von acht Stunden täglich an Werktagen vor, der auch in den Ferien gelten wird.
Finanzielle und strukturelle Herausforderungen
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hebt hervor, dass der Bund insgesamt bis zu 3,5 Milliarden Euro in den Ausbau der Ganztagsbetreuung investiert, um eine Betreuungslücke zu schließen, die nach der Kita-Zeit entsteht. Der Rechtsanspruch wird ab 2026 schrittweise eingeführt und soll die soziale, emotionale und körperliche Entwicklung von Kindern unterstützen. Dazu werden jährlich steigende Mittel bereitgestellt, die bis 2030 auf 1,3 Milliarden Euro pro Jahr ansteigen.
Experten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) zeigen, dass durch den Ausbau der Ganztagsbetreuung die Erwerbstätigkeit von Müttern um zwei bis sechs Prozentpunkte steigen kann. Damit wird nicht nur die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert, sondern auch Chancengleichheit für alle Kinder angestrebt. Dennoch bleibt zu klären, wie die Umsetzung auf lokaler Ebene optimiert werden kann, um den vielfältigen Herausforderungen gerecht zu werden.