In der sächsischen Stadt Zeithain ermittelt derzeit die Staatsanwaltschaft Dresden gegen einen 16-jährigen Jugendlichen. Dieser steht im Verdacht, in einem Labor im Dachgeschoss seines Elternhauses tödliches Gift hergestellt und gelagert zu haben. Die Durchsuchungsmaßnahmen begannen in den frühen Morgenstunden des 17. April 2025, wie radioherford.de berichtet. Die Wohnung des Jugendlichen wurde dabei gezielt durchsucht, um giftige Substanzen wie Aconitin und Ricin sicherzustellen, die beide als hochgiftig gelten.
Ricin, ein aus den Samen des Rizinusbaums gewonnenes Protein, wird im Rahmen des Kriegswaffenkontrollgesetzes als biologische Waffe klassifiziert. Aconitin, das im Blauen Eisenhut vorkommt, ist ebenfalls für seine hohe Giftigkeit bekannt. Nach den bisherigen Ermittlungen hat der Jugendliche mehrere Ampullen eines Gemisches dieser beiden Substanzen hergestellt und aufbewahrt. Die Hintergründe und spezifischen Motivationen des Beschuldigten sind derzeit noch unklar.
Ermittlungen und Maßnahmen
Das Landeskriminalamt Sachsen führt die Ermittlungen in Zusammenarbeit mit Experten des Robert Koch-Instituts durch, die die Situation vor Ort unterstützen. Um die Gefahrenlage zu minimieren, hat die Feuerwehr eine Dekontaminationsstrecke eingerichtet. Zudem wurde das Gelände großräumig abgesperrt, einschließlich aller Zufahrtsstraßen, um sowohl giftige Substanzen als auch mögliche Beweismittel zu sichern.
Den Ermittlungen zufolge wurde kein Haftbefehl beantragt, da der Jugendliche nicht vorbestraft ist und derzeit keine Haftgründe bestehen, die nach den Regelungen des Jugendgerichtsgesetzes oder der Strafprozessordnung relevant wären. Dies weist darauf hin, dass der Verdächtige möglicherweise als minderjährig und nicht als Bedrohung für die Öffentlichkeit betrachtet wird.
Rechtliche Aspekte
Der Vorfall wirft auch rechtliche Fragen auf, insbesondere in Bezug auf das Kriegswaffenkontrollgesetz. Laut gesetze-im-internet.de unterliegt die Herstellung und der Umgang mit biologischen Waffen strengen Kontrollen. Das Gesetz regelt unter anderem Genehmigungsvorschriften, die Überwachung und die Strafvorschriften für Verstöße. In dem speziellen Fall des 16-Jährigen könnte dies bedeuten, dass ernsthafte rechtliche Konsequenzen aus den gegen ihn erhobenen Vorwürfen resultieren könnten, sofern die Ermittlungen belastende Beweise zutage fördern.
Obwohl aktuell keine Hinweise auf den Zweck der Herstellung der toxischen Substanzen gefunden wurden, bleibt abzuwarten, welche weiteren Details im Verlauf der Ermittlungen ans Licht kommen werden. Die Sicherheitsbehörden planen, noch heute weitere Informationen zu den gefrierenden Maßnahmen und den Ermittlungen zur Verfügung zu stellen.