Am 10. März 2025 feierte der Kreis Herford in einer feierlichen Veranstaltung die Einbürgerung von 29 neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern. Diese Zeremonie fand im Kreishaus statt und wurde von Kreisdirektor Markus Altenhöner geleitet. Insgesamt stammen die neuen Bürger aus 13 verschiedenen Ländern, was die multikulturelle Zusammensetzung der Gesellschaft eindrucksvoll widerspiegelt.
Der Einbürgerungsempfang, der ab sofort monatlich stattfinden soll, bietet den neuen Staatsbürgern die Möglichkeit, ihre Urkunden in einem festlichen Rahmen entgegenzunehmen. Begleitet wurden sie dabei von Familien, Freunden und Vertretern der Verwaltung sowie der Politik. Musikalisch umrahmt wurde die Feier von Christian Burk, während Anne Classes einen Poetry-Slam-Beitrag präsentierte.
Einbürgerung: Rechte und Pflichten
Ein wichtiger Aspekt der Einbürgerung ist die Gleichstellung der neuen Bürger mit deutschen Staatsangehörigen. Dies bedeutet, dass sie nicht nur von Rechten wie Meinungs- und Religionsfreiheit sowie der freien Wahl ihres Arbeitsplatzes profitieren, sondern auch die Verantwortung übernehmen müssen, die Gesetze zu respektieren und aktiv am gesellschaftlichen und politischen Leben teilzunehmen.
Die Einbürgerung richtet sich nach den Bestimmungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes, welches festlegt, dass Ausländer, die mindestens fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland leben, die Möglichkeit zur Einbürgerung haben. Um diesen Status zu erlangen, müssen jedoch eine Vielzahl von Voraussetzungen erfüllt sein, darunter ausreichende deutsche Sprachkenntnisse, Nachweise über den Lebensunterhalt und ein Bekenntnis zur demokratischen Grundordnung.
Antragsverfahren für die Einbürgerung
Der Prozess der Einbürgerung erfolgt auf schriftlichen Antrag, der bei der zuständigen Wohnortbehörde eingereicht werden muss. Vor der Antragstellung können Interessierte einen kostenlosen Quick-Check in Anspruch nehmen, um ihre Voraussetzungen zu überprüfen. Der Antrag kann online gestellt werden, und benötigte Unterlagen müssen im Original oder in amtlich beglaubigten Kopien eingereicht werden.
Wichtige Unterlagen umfassen unter anderem:
- Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- Passdokument (Farbkopie von allen Seiten)
- Personenstandsurkunden mit Übersetzung
- Einkommensnachweise
- Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (mindestens B1)
- Nachweis über staatsbürgerliche Kenntnisse
Die Gebühren für die Einbürgerung betragen 255 Euro für volljährige Antragsteller und 51 Euro für minderjährige Kinder, die zusammen mit einem Elternteil eingebürgert werden. Es ist wichtig zu beachten, dass die Gebühr auch bei einer Ablehnung des Antrags fällig wird.
Die jüngste neue Staatsbürgerin bei der aktuellen Feier war erst zwei Jahre alt, während der älteste neue Staatsbürger 52 Jahre alt war. Diese Diversität unterstreicht die Vielfalt, die die Einbürgerung in Deutschland mit sich bringt.
Einbürgerungsprozesse stellen somit nicht nur einen rechtlichen Akt dar, sondern sind auch eine entscheidende Möglichkeit für viele Menschen, sich in die Gesellschaft zu integrieren und aktiv an der demokratischen Gestaltung ihres neuen Heimatlandes teilzuhaben. Informationen über die genauen Anforderungen und den Antragsprozess sind auf den Seiten des Kreises Herford zu finden, die detaillierte Anleitungen und Unterstützung bieten.
Für weitere Informationen über das Verfahren und die Voraussetzungen für die Einbürgerung besuchen Sie Kreis Herford, service.kreis-herford.de und gesetze-im-internet.de.