Am 5. Februar 2025 hat das Kammergericht Berlin in einem wegweisenden Urteil zur Haftung für das Teilen von Inhalten in sozialen Medien entschieden (Az.: 10 U 64/24). Die Entscheidung ist besonders bedeutend, da sie die Grenzen der Meinungsäußerung und der Haftung für die Verbreitung von Online-Inhalten neu definiert. Laut Radio Herford stellt das Gericht klar, dass das Teilen oder Liken eines umstrittenen Beitrags nicht automatisch bedeutet, dass sich der Nutzer den Inhalt zu eigen macht.
Ursprünglich hatte das Landgericht Berlin in dieser Angelegenheit im Sinne des Klägers entschieden, was zu einem Widerstand gegen die Entscheidung führte. Das Kammergericht betonte, dass die Haftung für das bloße Teilen von Inhalten eine unzulässige Einschränkung der Meinungsfreiheit darstellen könnte. Nutzer sollten jedoch genau überlegen, welche Inhalte sie teilen, da sich die rechtliche Lage ändert, wenn sie wertende Äußerungen hinzufügen, die als Unterstützung verstanden werden können, wie etwa Daumen hoch-Emojis oder zustimmende Kommentare.
Social Media und Zensur
Die Bedeutung sozialer Medien für den privaten und beruflichen Austausch nimmt stetig zu. Laut anwalt.de ist die Zensur in sozialen Medien ein zunehmend brisantes Thema, das in den letzten Jahren erneut in den Fokus gerückt ist. Besonders bemerkenswert ist ein Fall, der am 20. Februar 2023 vor dem Kammergericht verhandelt wurde, in dem entschieden wurde, dass LinkedIn einen Beitrag des Autors wiederherstellen und dessen Profil entsperren muss. Der Beitrag hatte eine Studie eines bekannten Wissenschaftlers zitiert, die das Risiko schwerwiegender Impfschäden analysierte.
LinkedIn hatte den Beitrag gelöscht und das Profil des Autors ohne Vorwarnung gesperrt, was zur Anfechtung der Entscheidung führte. Das Kammergericht stellte fest, dass LinkedIn keine ausreichenden Verfahren zur Gegendarstellung in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorweisen kann, was die rechtmäßige Grundlage für die Sperrung des Profils infrage stellt. Diese Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen, die über LinkedIn hinausgehen und auch für andere soziale Netzwerke gelten.
Rechtsstaatlichkeit und Nutzerrechte
Um zukünftige Löschungen und Sperrungen rechtmäßig zu gestalten, müssen die Netzwerkbetreiber die vom Bundesgerichtshof im Urteil vom 29. Juli 2021 aufgestellten Richtlinien berücksichtigen. Die Entscheidung des Kammergerichts unterstreicht die Notwendigkeit, dass Netzwerkbetreiber nachvollziehbare Entscheidungen treffen und die Nutzer über Löschungen und Sperrungen informieren. Die bisherigen Praktiken von LinkedIn wurden als rechtswidrig eingestuft, und der Autor der angegriffenen Beiträge bietet nun rechtliche Unterstützung für Betroffene von Zensur an.
Diese rechtlichen Entwicklungen werfen ein Licht auf die regulatorischen Herausforderungen, die mit sozialen Medien verbunden sind. Soziale Plattformen stehen an der Schnittstelle von Meinungsfreiheit und notwendiger Regulation, und die Entscheidungen der Gerichte werden maßgeblich zur Schärfung dieser Balance beitragen. Eine umfassende Betrachtung der Rechte der Nutzer und die Gewährleistung von Rechtsstaatlichkeit sind zentrale Themen im Kontext des digitalen Austauschs, wie auch ein Bericht des Bundestages belegt, der zusätzliche Informationen bietet unter bundestag.de.