Im Jahr 2025 stehen den Bürgern und Pendlern in Nordrhein-Westfalen (NRW) zahlreiche Änderungen bevor, die sowohl steuerliche Erleichterungen als auch bedeutende Investitionen in die Infrastruktur betreffen. Dies geht aus Informationen hervor, die von Ruhr24 sowie dem WDR veröffentlicht wurden.
Zu den wesentlichen Änderungen zählen vor allem Anpassungen im Steuerrecht. Der Grundfreibetrag wird um 300 Euro auf 12.084 Euro angehoben, während der Kinderfreibetrag um 60 Euro auf 6.672 Euro pro Kind steigt. Der Solidaritätszuschlag entfällt für Steuerpflichtige mit einem jährlichen Einkommen bis zu 19.950 Euro, beziehungsweise bis zu 39.900 Euro für Ehepaare. Zudem wird die ermäßigte Besteuerung mehrjähriger Bezüge im Lohnsteuerabzugsverfahren abgeschafft, was einen Antrag beim Finanzamt erforderlich macht. Experten warnen jedoch, dass trotz dieser steuerlichen Entlastungen viele Deutsche im Jahr 2025 möglicherweise weniger Geld zur Verfügung haben werden.
Infrastruktur und Mobilität
Im Bereich Infrastruktur plant die „Sanierungsoffensive NRW“ umfangreiche Bauprojekte. Die Autobahn A42 wird im Juni für zehn Tage gesperrt, während das Langzeitprojekt auf der A43 bis 2025 fortgeführt wird. Des Weiteren sind Abriss und Verfüllung kleinerer Brücken zwischen Bochum-Riemke und Herne-Eickel vorgesehen. Für den Neubau von 42 Brücken wird eine Investition von 108 Millionen Euro bereitgestellt, wobei der Schwerpunkt auf Landes- und Bundesstraßen liegt. Die Deutsche Bahn wird weiterhin an einem stabileren Schienennetz arbeiten, was mit Zugausfällen und Verspätungen verbunden ist.
Im Rahmen der Mobilitätsänderungen wird der CO₂-Preis von 45 auf 55 Euro pro Tonne erhöht, was zu einem Anstieg der Spritpreise führen könnte: Benzin könnte um 4,3 Cent, Diesel um 4,7 Cent teurer werden. Zudem wird erwartet, dass die Kfz-Versicherungsprämien aufgrund höherer Reparaturkosten um bis zu 20 % steigen.
Kita-Förderung und Mindestlohn
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Kita-Förderung. Ab dem 1. August 2025 werden die Pauschalzahlungen pro Kind um 9,5 % angehoben, um die Qualität und Ausstattung zu verbessern. Daneben wird der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2025 von 12,41 Euro auf 12,82 Euro pro Stunde angehoben, und die Verdienstgrenze für Minijobs steigt in diesem Jahr auf 556 Euro pro Monat, was einer Jahresverdienstgrenze von 6.672 Euro entspricht.
Zusätzlich ist eine vorgezogene Bundestagswahl für den 23. Februar 2025 geplant, welche die zukünftige Regierung und politische Ausrichtung bestimmen wird. Um den Arbeitnehmern in NRW und ganz Deutschland Planungssicherheit zu geben, wird auch der Steuerfreibetrag angehoben, um die sogenannte kalte Progression zu verhindern.