Die Stadt Schmallenberg verfolgt ein neues Projekt zur Unterbringung von Flüchtlingen, das in den kommenden Monaten umgesetzt werden soll. Geplant ist der Bau von mobilen Wohnhäusern „An der Viehbahn“, wobei die ersten Schritte bereits für das Frühjahr 2025 vorgesehen sind. Dieser Schritt folgt auf eine Entscheidung der Stadtvertretung aus dem Juni 2024, die den Bau von fünf „Tiny-Häusern“ in einem Grünbereich oberhalb des Neubaugebiets „An der Viehbahn“ und in der Nähe der Straße „Hünegräben“ im Gewerbegebiet Lake genehmigte. Ursprünglich war der Bau der Flüchtlingsunterkünfte für den Herbst 2024 geplant, verzögerte sich jedoch aufgrund von Anwohnerbeschwerden und kommunalen Aufsichtsbeschwerden, die gegen das Vorhaben eingereicht wurden.
Wie der Sauerlandkurier berichtet, hat Andreas Plett, der Beigeordnete der Stadt Schmallenberg, angekündigt, dass die vorbereitenden Tiefbauarbeiten beauftragt wurden und deren Beginn von den Witterungsbedingungen abhängt. Die Firma Zimmermann-Haus aus Schmallenberg bekam den Auftrag für den Bau der mobilen Wohneinheiten. Die Grenzabstände zum angrenzenden Neubaugebiet werden erhöht; konkret wird der Abstand im Bereich „Am Lenninghof“ um zwei Meter auf insgesamt sieben Meter vergrößert, um den Bedenken der Anwohner Rechnung zu tragen.
Flüchtlingsunterbringung als kommunale Herausforderung
Die Notwendigkeit, Flüchtlinge in der Stadt zu unterbringen, ist unbestritten. Der Stadt Schmallenberg informiert darüber, dass die Stadt insgesamt 25 Gebäude zur Verfügung hat, die Platz für etwa 470 Menschen bieten. Angesichts des Mangels an verfügbaren privaten Wohnungen verfolgt die Stadt eine Strategie der dezentralen Verteilung von Flüchtlingen in kleinen Einheiten. Dies soll sicherstellen, dass Familien mit Kindern in geeigneten Wohnverhältnissen leben, was in traditionellen Sammelunterkünften mit Gemeinschaftseinrichtungen nicht möglich ist.
Die neuen mobilen Häuser werden jeweils eine Grundfläche von etwa 50 m² aufweisen und umfassen drei Schlafzimmer, ein Bad sowie eine Küche. Je fünf dieser Einheiten sollen sowohl auf städtischen Grundstücken oberhalb des Neubaugebiets als auch am Ende der Wendeanlage im Gewerbegebiet Lake aufgestellt werden. Mit den Bauanträgen basierend auf den Fertigungsplänen wurde bereits begonnen, und die Stadtverwaltung wurde mit der Umsetzung des Projekts beauftragt. Dies zeigt den entschlossenen Willen der Stadt, sich auf weiter wachsende Flüchtlingszahlen einzustellen, ohne auf provisorische Unterkünfte wie Turnhallen zurückgreifen zu müssen.
Juristische Rahmenbedingungen und Vorwürfe
Des Weiteren stehen die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung solcher Unterkünfte im Mittelpunkt. Gemäß dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen wurde im Baugesetzbuch (BauGB) ermöglicht, Flüchtlingsunterkünfte im Außenbereich unter bestimmten Voraussetzungen zu errichten. So ist es unter anderem erlaubt, bestehende bauliche Anlagen umzufunktionieren oder mobile Unterkünfte temporär zuzulassen.
Die Sorgen der Nachbarn werden anerkannt, jedoch wird betont, dass Flüchtlinge allgemein nicht gefährlich sind. Zudem wurden alternative Standorte wie „Hahnenborn“ oder „Altes Feld“ untersucht, die sich aufgrund bestehender Bebauungspläne und längerer Infrastrukturerfordernisse als ungeeignet herausstellten. Mängel in der Kommunikation mit den Anwohnern wurden geäußert, doch gab es bereits Bürgersammlungen und zahlreiche Informationsangebote, um die Bürger einzubinden und über das Vorhaben zu informieren.