Am 30. Januar 2025 wurde ein 33-jähriger Afghane in Hanau festgenommen. Die Polizei fand bei ihm in der Unterkunft ein Beil, zwei Messer, einen Hammer, eine Sturmhaube sowie ein politisch motiviertes Plakat. Er sitzt in Untersuchungshaft und wird beschuldigt, zwischen dem 29. Dezember 2024 und dem 23. Januar 2025 Volksverhetzung und Bedrohung begangen zu haben. Zu den Vorwürfen gehört, dass er am 29. Dezember einen Mitbewohner in einem Männerwohnheim in Steinheim mit einer Axt bedrohte.
Besonders auffällig war sein Verhalten am 24. Januar im Bürgerbüro, wo er unter anderem aggressiv auftrat und somit die Polizei alarmierte. Laut Berichten hielt er zudem am 23. Januar ein Plakat mit beleidigenden Inhalten hoch, das gegen Deutsche und Homosexuelle gerichtet war. Dies führte zu einem ersten Eingreifen der Behörden, wobei zunächst kein Verdacht auf eine Straftat bestand. Nach Ansicht der Ermittler war jedoch seine psychische Stabilität fragwürdig, weshalb er vorübergehend in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wurde, bevor ein Ermittlungsrichter Haftbefehl erließ.
Psychiatrische Untersuchung und Haftbedingungen
Das Verhalten des Afghanen hat die Aufmerksamkeit verschiedener Behörden auf sich gezogen, darunter der Staatsschutz und der Landesverfassungsschutz, die in die laufenden Ermittlungen involviert sind. Die AfD-Fraktion im Landtag hat in diesem Zusammenhang Fragen zur Informationspolitik der Polizei aufgeworfen. Diese betonte, dass sie keine Sicherheitsrisiken vertuschen wolle und die Öffentlichkeit jederzeit informieren wird, wenn dies notwendig ist.
Laut dem Statistischen Bundesamt wurden in Deutschland im Jahr 2022 insgesamt 810.978 Patientinnen und Patienten vollstationär in psychiatrischen Krankenhäusern behandelt. Dies könnte in gewissem Maße in Verbindung mit den Herausforderungen stehen, die die Behörden hinsichtlich der psychischen Gesundheit bei Straftätern beobachten müssen.
Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, die gegen den Mann geführt werden, liegen auf der schwerwiegenden Ebene einer möglichen Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat. Obwohl kein dringender Tatverdacht besteht, bleibt die Situation angespannt und wird weiterhin im Fokus der Ermittlungsbehörden stehen.