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Montag, 13. Januar 2025

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CSU fordert mehr Transparenz im Parkraummanagement der Innenstadt

Am 9. Januar 2025 hat die CSU-Fraktion in Bad Neustadt den Antrag gestellt, die Diskussion über Transparenz und Serviceorientierung in der Parkraumbewirtschaftung im Stadtrat zu führen. Der Antrag wurde Anfang des Monats bei Bürgermeister Michael Werner eingereicht und folgt einem früheren Antrag der CSU, der im Juli 2024 gestellt wurde. Dieser führte zu kostenfreiem Parken in der Innenstadt, was insbesondere für die Kunden der Marienapotheke von Vorteil ist, da dort aktuell bis zu 30 Minuten kostenlos geparkt werden kann.

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Der Hintergrund für den neuen Antrag sind vermehrte Beschwerden über den Verkehrsüberwachungsdienst (VÜD), die bei CSU-Stadträten eingegangen sind. Bastian Steinbach, der Fraktionssprecher der CSU, betont, dass es sich nicht um eine allgemeine Kritik am VÜD handelt, sondern um die Suche nach konstruktiven Lösungen. Die CSU will die Expertise des Ordnungsamtes einholen und strebt eine Diskussion im Stadtrat an, um nicht in sozialen Medien über Probleme zu sprechen.

Forderungen an die Stadtverwaltung

Im Antrag wird die Notwendigkeit hervorgehoben, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und zugleich die Willkommenskultur in der Innenstadt zu fördern. Dazu gehört auch der Austausch über die geordneten Verkehrsverhältnisse und die Attraktivität der Innenstadt. Zudem sollen auch Probleme in den Stadtteilen, wie etwa in Herschfeld, angesprochen werden.

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Ein zentrales Anliegen ist die Erläuterung des Ist-Zustands der Parkraumbewirtschaftung und des VÜD in einer Sitzung des Stadtrates noch im Januar. Besondere Aufmerksamkeit soll dem Kurzzeitparken gewidmet werden, wobei die CSU Maßnahmen zur Schulung des VÜD für eine serviceorientierte Durchsetzung der Vorgaben fordert. Ziel ist es, die Transparenz und Verständlichkeit der Parkregelungen zu verbessern.

Änderungen der Parkgebührenverordnung

Bereits am 1. November 2024 tritt eine Änderung der Parkgebührenverordnung in Bad Neustadt in Kraft. Diese sieht teilweise kostenfreies Parken in der Innenstadt, die innerhalb der Stadtmauer liegt, sowie auf dem Parkplatz „Am Zollberg“ für 30 Minuten mit Parkscheibe vor. Die maximale Parkzeit von 30 Minuten ist nicht verlängerbar, und dies wird streng kontrolliert. Während die Parkscheinautomaten in dem Bereich ausgeschaltet werden, bleibt die Parkscheinpflicht bestehen.

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  • 30 Minuten kostenfreies Parken ist die Höchstparkdauer.
  • Auf umliegenden Parkplätzen sind die ersten zwei Stunden kostenfrei, danach fällt eine Gebühr von 0,50 € je Stunde an.
  • Tagestickets kosten 3,00 €, während Monatstickets bei 15,00 € liegen.

Die Regelung für das kostenfreie Parken gilt auch für den Rathausplatz, und Nutzer ohne gültiges Parkticket müssen mit einer Verwarnung rechnen. Der zeitliche Aufwand für die Einführung neuer Parkraumbewirtschaftungszonen variiert, wobei Städte wie Köln und Hamburg unterschiedliche Ansätze verfolgen.

Abschließend lässt sich sagen, dass die CSU durch ihren aktuellen Antrag nicht nur die bereits bestehenden Regelungen hinterfragt, sondern auch den Dialog mit der Stadtverwaltung und den Bürgern sucht, um die Parkraumbewirtschaftung in Bad Neustadt weiter zu optimieren und an die Bedürfnisse der Bevölkerung anzupassen.

Für weitere Informationen zur Änderung der Parkgebührenverordnung klicken Sie bitte auf Bad Neustadt und für Informationen zur Verkehrswende auf Agora Verkehrswende. Detaillierte Informationen über die aktuellen politischen Bestrebungen finden Sie in dem Artikel von MainPost.

Weitere Informationen, Referenzen & Quellen:

https://www.mainpost.de/regional/rhoengrabfeld/strenge-verkehrsueberwachung-csu-fordert-transparenz-und-serviceorientierung-in-bad-neustadts-parkpolitik-art-11687177
https://www.bad-neustadt.de/aktuelles/aktuelle-themen/pressemitteilungen/artikel/aenderung-der-parkgebuehrenverordnung-zum-01112024/

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